Das nächste Treffen des Vermittlungsausschusses soll nun am 27. Juni stattfinden (siehe Protokoll der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 13.6.12).
Zur Information:
Der Vermittlungsausschuss ist bei der Erarbeitung eines Einigungsvorschlages grundsätzlich nicht an eine bestimmte Frist gebunden. Laut Aussagen der Bundesregierung haben sich Bund und Länder auf die Bildung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel geeinigt, noch vor den Parlamentsferien zu einer Einigung im Vermittlungsverfahren zu kommen. Je nach Ergebnis des Vermittlungsverfahrens sowie den anschließenden Abstimmungen in Bundesrat und Bundestag kann das Gesetz zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien (Einspruchsgesetz) noch geändert, aufgehoben oder unverändert bestätigt werden.
Alle Dokumente und weitere Infos zum Gesetzgebungsverfahren finden Sie auf der Seite der Clearingstelle EEG unter http://www.clearingstelle-eeg.de/eeg2012/aenderung1