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ab 01.01.2023

Steuererleichterungen für PV-Anlagenbetreiber:innen

Die Bundesregierung hat für 2023 umfangreiche Steuererleichterungen für den Betrieb von PV-Anlagen beschlossen. So fällt beim Kauf von PV-Anlagen die Mehrwertsteuer weg (Nullsteuersatz). Außerdem müssen Betreiberinnen und Betreiber die Einnahmen aus PV-Anlagen bis 30 Kilowatt auf EFH und bis 15 Kilowatt pro Wohneinheit im MFH (max. 1000 Kilowatt) nicht mehr in ihrer Einkommenssteuererklärung angeben. Der Anlagenbetrieb gilt als Liebhaberei. Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Informationen zur Einkommensteuerbefreiung und zum Nullsteuersatz
Solardach

Weitere Hilfestellungen

PV und Steuer - einfach erklärt

Hier finden Sie Artikel des Fachautors und Experten Thomas Seltmann. In mehreren Beiträgen hat er die steuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen und Speichern einfach und verständlich erklärt.

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