In der Politik geht es nicht darum, Recht zu haben, sondern Recht zu behalten.

Konrad Adenauer

Wozu brauchen wir Gutachten?

Gerade weil das Thema Klimakrise auch sehr emotional diskutiert wird, braucht es wissenschaftlich und juristisch fundierte Fakten. Sie verhelfen, Klarheit zu schaffen und den roten Faden in der Diskussion zu halten. 

Über die Jahre haben wir schon so manches Gutachten beauftragt oder durften schon selbst an einem mitarbeiten. Hier stellen wir alle Gutachten zur Verfügung.

Langzeitspeicher

September 2021, Rechtsanwalt Dr. Behnisch, Kanzlei Gaßner, Groth, Siederer & Coll. im Auftrag des SFV

Rechtlicher Rahmen für die Umsetzung des SFV-SMARD-Konzeptes

Ein vollständiger Umstieg auf Erneuerbare Energien kann nur gelingen, wenn genügend Speicher zur Verfügung stehen, über die auch Dunkelflauten abgedeckt werden können, die einige Wochen andauern können. Speicher werden zudem dezentral eingesetzt, um die Resilienz der Stromversorgung erhöhen zu können. Als konkreten Vorschlag für eine Markteinführung und Verbreitung von Speichern hatte eine Arbeitsgruppe des SFV das Konzept Speichermarktdesign SMARD erarbeitet. Darauf aufbauend wurde ein juristisches Gutachten erarbeitet. Demnach existieren schon in Form von Kapazitätsreserve und Netzreserve vergleichbare Mechanismen, allerdings auf Basis von fossilen Kraftwerken. Im Gutachten legt Dr. Behnisch dar, wie diese Stück für Stück auf Speicher mit Erneuerbaren Energien umgewidmet werden könnten. Dezentrale Speicher können dabei auch berücksichtigt werden. Eine Richtlinie der EU fordert sogar eine ähnliche Umstellung, ist jedoch von der Bundesregierung bisher nicht umgesetzt.

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Hochwasser

Juli 2021, Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LLM., M.A. und Dr. Franziska Heß

BVerfG-Klima-Beschluss: Folgen für Bund, EU, Länder und Kommunen

In einem neuen Gutachten analysieren unsere Klimaklage-Juristen die weitreichenden Folgen des BVerfG-Urteils für die EU-Klimapolitik, die deutsche Gesetzgebung und das Verwaltungsrecht. Für klimaschädliche Investitionen gibt es keinen Schutz – weder in laufenden Planungen noch im Bestand. Gesetze und Verordnungen müssen angepasst werden. Es gibt auch Klagerechte gegen Unternehmen.

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Trockenheit

Frühjahr 2018: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.

Rechtsgutachten: Paris-Abkommen, Menschenrechte und Klimaklagen

Der Klimawandel wird zum Kriminalfall. Weltweit leugnen die Trumps die Tatsache, dass es überhaupt einen Klimawandel gibt und weltweit beschwichtigen die Merkels, dass die Regierungen das Geschehen im Griff hätten. Über Trump darf man in Deutschland noch lachen. Aber dass auch die Klimakanzlerin zu den Verharmlosern und damit zu den Helfershelfern gehört, ergibt sich jetzt aus einem Rechtsgutachten, das Professor Felix Ekardt von der Forschungsstelle Nachhaltigkeit und Klimapolitik in Rostock und Leipzig für den Solarenergie-Förderverein Deutschland (SFV) erstellt hat.

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Gutachten Leistungen und Kosten beim Weiterbetrieb von PV-Altanlagen

April 2020, S. Jung, T. Otto, J. Sutter, Dr. M. Behnisch

Leistungen und Kosten beim Weiterbetrieb von PV-Altanlagen

Im vorliegenden Kurzgutachten wurde untersucht, ob unter den derzeit vorliegenden Randbedingungen ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb (z.B. als Eigenversorgungsanlage oder per Direktvermarktung) möglich ist.

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Gutachten zum Schulstreik FFF

April 2019: Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.

Sanktionen gegen Fridays for Future-Teilnehmer sind nicht zulässig

Die Teilnahme an den Friday-for-Future-Demonstrationen während der Schulzeit ist nicht illegal. Das begründet der Verfassungsrechtler Prof. Ekardt in seinem Gutachten. Der SFV hat ihn gebeten, dazu ein Rechtsgutachten zu verfassen.

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Elektrizität Stromleitungen

August 2014: Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.:

Stromleitungsbau, Klimaschutz und das Eigentumsgrundrecht

Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht aus verfassungsrechtlicher Sicht, ob neue Stromleitungen, bezogen auf das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich nach dem Garzweiler-II-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) noch gerechtfertigt werden können. Eine wichtige Rolle spielt insoweit auch das Verhältnis zum gebotenen Schutz von Leben und Gesundheit im Zeichen des Klimawandels. Hintergrund der Untersuchung sind be-stehende deutliche Zweifel daran, ob der von der Bundesregierung geplante Stromnetzausbau in dieser Form tatsächlich eine ernstgemeinte Energiewende und den Klimaschutz voranbringt –oder doch eher dem Stromabsatz weiter laufender fossiler Kraftwerke und ähnlichen stärker hinterfragbaren Zielen dienlich ist. Aufgrund des sehr kurzfristigen Zustandekommens der Untersuchung sowie der großen Breite der geplanten gesetzgeberischen Neuregelung fokussiert sich die Untersuchung auf die zentralen Gesichtspunkte.

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Banner Hambacher Forst muss bleiben

Juni 2014: Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.:

Kohlegutachten: Eigentum, Klimaschutz und Verfassungsrecht

Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht aus verfassungsrechtlicher Sicht, ob neue (Braunkohle-)Tagebaue bezogen auf das Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 Grundgesetz (GG) verfassungsrechtlich nach dem Garzweiler-II-Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) noch gerechtfertigt werden können. Eine wichtige Rolle spielt insoweit auch das Verhältnis zum gebotenen Schutz von Leben und Gesundheit im Zeichen des Klimawandels. Ebenso werden auch Fragen des EU-Wasserrechts einbezogen, die zugleich deutliche Zweifel an der rechtlichen Rechtfertigbarkeit des Kohlekraftwerksbetriebs wecken. Aufgrund des sehr kurzfristigen Zustandekommens der Untersuchung sowie der großen Breite der geplanten gesetzgeberischen Neuregelung fokussiert sich die Untersuchung auf die zentralen Gesichtspunkte.

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Bürokratie Ordner

Mai 2014: Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.:

EEG-Novelle 2014: Verfassungs- und europarechtliche Probleme

Das vorliegende Rechtsgutachten untersucht für einige zentrale Regelungen der geplanten Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes 2014 die Vereinbarkeit mit dem deutschen Verfassungsrecht sowie mit dem Unionsrecht. Aufgrund des sehr kurzfristigen Zustandekommens der Untersuchung sowie der großen Breite der geplanten gesetzgeberischen Neuregelung werden dabei die ersichtlich problematischen Regelungen fokussiert.

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Solardach im Außenbereich

November 2011: Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.:

Technische Solaranlagennachrüstung und deren grundrechtliche und staatshaftungsrechtliche Problematik gegenüber Kleinanlagenbetreibern

Hier geht es um die Frage, wer die Nachrüstung bezahlen muss. Das Gutachten wurde den zuständigen Ministerien vorgelegt und hat mit dazu geführt, dass nicht die Solaranlagenbetreiber nachträglich zur Kasse gebeten wurden.

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Klima-Demo: Kein Planet B

August 2010: Prof. Dr. Felix Ekardt, LL.M., M.A.:

Menschenrechte und Klimapolitik

Die vorliegende Studie untersucht die grundrechtliche Durchsetzbarkeit einer anspruchsvolleren Klimapolitik auf der Grundlage der deutschen, europäischen und völkerrechtlichen Grundrechtsgarantien. Die bisherige nationale, europäische und internationale Klimapolitik erweist sich dabei als hinter den Anforderungen der Grundrechte zurückbleibend. Bei richtiger (Neu-)Interpretation jener Rechte ergibt sich, dass die nationale und transnationale Politik zu einem Mehr an Klimaschutz verpflichtet ist. Dies kann sich beispielsweise zu einer Pflicht zu einem raschen Wechsel der Energieträger verdichten.

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