Bundestag Adler

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Quo vadis - Solarpaket

Der Bundestag hat am 19. Oktober 2023 erstmals über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung (20/8657) beraten. Auch die öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie hat Mitte November stattgefunden, in der weitere Änderungen angemahnt wurden. Seitdem steht das Gesetzgebungsverfahren still. Viele Investoren haben auf das angekündigte Inkrafttreten am 1.1.2024 gebaut. Nun hört man aus dem Ministerium, dass die 2. und 3. Lesung im Bundestag auf das erste Quartal 2024 vertagt wurde.

Entwurf des Gesetzes

Bleibe auf dem aktuellen Stand

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Paket aus Pixabay

Unsere Stellungnahmen

Solarpaket

Das "Solarpaket 1" hat am 27. Juni 2023 erstmals konkrete Gestalt angenommen: in einem Artikelgesetz, durch das verschiedene Gesetze modifiziert werden, vor allem das EEG 2023. Der Referentenentwurf des BMWK trägt den Titel "Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung". Es soll den Ausbau der Photovoltaik weiter beschleunigen. Dem 90-seitigen Referentenentwurf ging ein PV-Strategiepapier voraus. Zu beiden haben wir Stellungnahmen an das BMWK geschickt.

Unsere Stellungnahmen
Windanlage Nebel

EE-Ausbau: Überragendes öffentliches Interesse

Der neue § 2 EEG im 2023

Im Juli 2022 hat der Gesetzgeber einen neuen Paragrafen 2 in das EEG 2023 eingefügt, der Erneuerbaren Energien ein überragendes öffentliches Interesse, einen Schutzzweck für die öffentliche Sicherheit und eine Vorrangigkeit bei der Schutzgüterabwägung – etwa beim Denkmalschutz oder WKA-Ausbau – zuspricht. Seitdem wurde mehrfach öffentlich angezweifelt, dass dieses klare Bekenntnis zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien in verwaltungsgerichtlichen Rechtsentscheidungen wirkungsvoll sei. Die ersten Entscheidungen der Gerichte bei Streitfällen zeigen, dass , dass § 2 EEG 2023 bei den Gerichten „angekommen“ ist und zum Teil immense Ausstrahlwirkung entfaltet hat - bei der Beschleunigung des Ausbaus der Windenergie, bei PV und Denkmalschutz, bei einschränkenden Mindestabstandsregeln ...

Unsere Vorschläge

Die Bundesregierung hat 2022 angekündigt, zum Bürokratieabbau beizutragen. Wir haben diesen Ball aufgenommen und Ideen zum Bürokratieabbau an die zuständigen Stellen im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gesandt. Wir setzen weiterhin auf den Förderungsweg der Einspeisevergütung, der im Erneuerbaren-Energien-Gesetz festgeschrieben ist. So kann das Gesetz aber nicht bleiben.