Rückblick zur Mitgliederversammlung 2024
Unsere Mitgliederversammlung fand am 16. November in Aachen statt. Es war ein Abend voller Highlights: Inspirierende Berichte aus der Geschäftsstelle und den Infostellen, kollektives Brainstorming zum Bundestagswahl-Slogan, Klavier-Improvisationen und ein stimmungsvoller Ausklang in der Bar Himmelreich. Eine MV, die unsere Gemeinschaft gestärkt hat!
Wie jedes Jahr wurde auch der neue SFV-Vorstand gewählt. Wir freuen uns, die Rechtsanwältin Dr. Christina Bönning-Huber und den Physiker Frank Hergert im Team willkommen zu heißen!
Der SFV-Vorstand und das Team bedanken sich ganz herzlich bei allen, die die Reise nach Aachen getätigt haben. Wer die MV dieses Jahr verpasst hat, kann sich bereits jetzt das Datum für die Mitgliederversammlung 2025 in den Kalendar eintragen. Am 29.11.2025 kommen wir wieder in Aachen zusammen und treffen wegführende Entscheidungen für den SFV.
Abb. - Wahl des neuen SFV-Vorstandes 2024
Der neue Vorstand und das SFV-Team
Der SFV freut sich, zwei neue Mitglieder im ehrenamtlichen Leitungsgremium begrüßen zu dürfen: Prof. Frank Hergert und Dr. Christina Bönning-Huber. Beide wurden in den Vereinsvorstand gewählt. Gleichzeitig verabschieden wir uns von Stefanie Könen, die ab Januar 2025 das Team der Bundesgeschäftsstelle verstärken wird, und von Prof. Konrad Mertens, der sich aus persönlichen Gründen zurückzieht.
Mit frischem Wind im Vorstand und einem engagierten Team blicken wir gespannt auf das Vereinsjahr 2024/2025 und freuen uns auf die Zusammenarbeit!
Unsere übergeordnete Zielsetzung:
Die Energiewende schützen und vollenden! Vollständiger Ausbau Erneuerbarer Energien – schnellstmöglich! Ausstieg aus Fossil & Atom, Maßnahmen zur CO2-Rückholung.
Neue Fördermitgliedsbeiträge
In der MV 2024 haben wir eine Satzungsänderung beschlossen. Sie beinhaltet folgende Änderungen:
- In § 9.1 der Satzung wurde genauer definiert, welche Personengruppen als Fördermitglieder aufgenommen werden können. Klargestellt wurde, dass neben Privatpersonen auch Gewerbebetriebe, Vereine, Gemeinden und andere Zusammenschlüsse förderberechtigt sind.
- In § 11.1. ist ab sofort festgelegt, dass die Mitgliederversammlung ab sofort die Mitgliedsbeiträge von Fördermitgliedern festlegen können.
Laut Beschluss der MV 2024 zahlen Fördermitglieder ab jetzt mindestens die selben Beiträge, wie persönliche SFV-Mitglieder. Vereine, Kommunen und Startup in den ersten beiden Jahren bezahlen zukünftig den ermäßigten Beitrag von 40 Euro. Bei Firmen und Gewerbetreibenden setzen wir den Standardbeitrag von 120 Euro an. Ein auf Wunsch individuell höherer Beitrag ist weiterhin möglich. Wenn sich Vereine, Startups oder Gewerbetreibende den Mindestbeitrag nicht leisten können, aber trotzdem Fördermitglied werden wollen, versuchen wir gemeinsam Lösungen dafür zu finden. Wenden Sie sich hierfür an unsere SFV-Geschäftsstelle
Unser Angebot für Bestands-Fördermitglieder
Wir bieten gern an, den Mitgliedsbeitrag in Einzelfällen auf eine geringere Beitragshöhe zu reduzieren, die finanziell möglich ist (mindestens jedoch 40 € / Jahr). Wollen Sie davon Gebrauch machen? Wenden Sie sich gern vertrauensvoll an uns!
Spendenbescheinigung, Sepa-Mandat & Satzung
Der SFV ist gemeinnützig tätig. Alle Spenden und Mitgliedsbeiträge können deshalb in Deutschland steuerlich geltend gemacht werden. Bei Zuwendungen über 300 EUR stellen wir allen Unterstützern ohne Aufforderung eine Spendenbescheinigung aus und senden sie zu. Bei geringeren Summen genügt normalerweise der Überweisungsbeleg in Verbindung mit einem Vereinfachter Zuwendungsnachweis. Wir senden Ihnen aber auf Anforderung auch für kleinere Summen gerne eine Bescheinigung zu. Bitte denken Sie deshalb daran, Ihre vollständige Postadresse zu hinterlegen.
Wenn Sie uns ein Sepa-Lastschriftmandat zum Einzug des Mitgliedbeitrags erteilen, vereinfacht das unsere Verwaltungsarbeiten und gibt uns mehr Zeit für Öffentlichkeitsarbeit und die Umsetzung von Energiewende-Strategien.
Kein Verein funktioniert ohne einen Vereinszweck, Organisationsstrukturen und Festlegung von Mittelverwendungen. Unsere Satzung wurde letztmalig zur Mitgliederversammlung 2024 aktualisiert.