Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung
Das neue Konzept der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" (GGV) soll es einfacher machen, Solarstrom innerhalb eines Gebäudes zu teilen. Mit dem Solarpaket 1, das am 16.5.2024 in Kraft getreten ist, werden die Grundzüge gesetzlich festgeschrieben.
Das GGV-Konzept stammt ursprünglich aus Österreich und soll nun auch in Deutschland dazu beitragen, Solarenergie im Mehrfamilienhaus bürokratiearm zu nutzen. Wenn auf einem Gebäude Solarstrom erzeugt wird, sollen die Bewohner:innen oder Geschäfte diesen Strom direkt verwenden können. Der überschüssige, nicht verbrauchte PV-Strom wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Wichtig ist, dass sich die Solaranlagen und die Verbraucher:innen im gleichen Gebäudenetz befinden.
Die folgende Zusammenstellung von Regeln zur geplanten GGV ergibt sich aus dem neuen § 42 b EnWG. Aufgrund der Vielzahl von Nachfragen haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt.