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Ü20-Anlagen: Informationen für Anlagenbetreiberinnen und Betreiber
- 1. Volleinspeisung oder Eigenversorgung - was ist besser?
- 2. Höhe und Dauer der Vergütungszahlung
- 3. Messung und Messkosten
- 4. Steuerpflicht?
- 5. Kann die Ü20-Anlage erweitert werden?
- 6. Unsere Vorschläge an die Politik
Am Ende der letzten Jahres sind erneut zahlreiche Anlagen aus der Vergütung gefallen: Nach unserer Recherche sind es seit 2020 nun schon mehr als 81.000 Anlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 450 Megawatt. Immer wieder werden Anlagenbetreiberinnen und -betreiber mit der Frage konfrontiert, wie es mit ihrer Anlage weitergeht.
In diesem Beitrag möchten wir die Möglichkeiten für den Weiterbetrieb von Ü20-Anlagen zusammenfassen und kurze Antworten zu den derzeit immer häufiger gestellten Fragen geben.
Kurzgutachten: Leistungen und Kosten 2020
In einem Kurzgutachten wurde durch den SFV, die DGS und Ra. Dr. Behnisch untersucht, ob unter den 2020 vorliegenden Randbedingungen ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb (z.B. als Eigenversorgungsanlage oder per Direktvermarktung) möglich ist.