Hinweis: Die aktuellen Regelungen für Ü20-Anlagen können Sie hier abrufen:
https://www.sfv.de/solaranlagenberatung/ue20-anlagen




Mit großem Bedauern reagiert der Solarenergie-Förderverein Deutschland auf die Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums (BMWi) zu unserer Petition Kein AUS von Solaranlagen nach 20 Jahren. Auf viele Forderungen ist das BMWi nicht eingegangen, die Bedeutung der PV-Anlagen für die Energiewende und den Klimaschutz wird weiter ignoriert und darüber hinaus zeigen peinliche Rechtschreibfehler, welche geringe Wertschätzung das BMWi der Petition und ihren über 120.000 Unterstützer*innen beimisst.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das BMWi zwar die Probleme für Betreiber*innen von Ü20-PV-Anlagen anerkennt, sich aber weigert, die daraus notwendigen Schlüsse zu ziehen. Damit folgt es der Linie der gesamten Bundesregierung, die sich zwar nach Außen gerne grün zeigt, tatsächlich aber die Energiewende blockiert und fossile Energien fördert. Ü20-PV-Anlagen stehen damit aktuell weiter vor dem Aus, während die Zeit immer knapper wird. Mit ihrer Ignoranz gegenüber bürgerlichen Aktionsformen wie eben Petitionen oder auch den massiven friedlichen Klimademonstrationen von Fridays for Future befördert die Bundesregierung die Proteste und kann sich auf einen weiteren erhöhten Druck von der Straße einstellen.


Bewertung der Reaktion des BMWi auf unsere Forderungen:

1. Die Unterzeichner*innen der Petition fordern die Bundesregierung auf, anzuerkennen, dass funktionstüchtige Photovoltaikanlagen auch nach Auslauf der EEG-Förderung ein wichtiger Bestandteil der Energiewende bleiben müssen

Das BMWi erkennt zwar die Wichtigkeit an, setzt dies jedoch nicht mit den dringend notwendigen Handlungen um. Stattdessen schlägt das BMWi mit Direktvermarktung und Bilanzierung des Stroms über Smart Meter exakt die Vorgaben der bestehenden Gesetzgebung vor, gegen die sich die Petition richtet.

2. Die Unterzeichner*innen der Petition fordern die Bundesregierung auf, festzustellen, dass Strom aus jeder Photovoltaikanlage unabhängig von deren Alter weiterhin wie bisher vom Netzbetreiber abgenommen werden muss

Das BMWi behauptet, dass auch weiterhin eine vorrangige Netzanbindung und Abnahme des Stroms erfolgt, verschweigt aber, dass dies nach jetzigem Stand nur bei einer Direktvermarktung möglich ist, welche nicht kostendeckend machbar ist.

3. Die Unterzeichner*innen der Petition fordern die Bundesregierung auf, festzustellen, dass ein Weiterbetrieb nur dann sichergestellt ist, wenn Anlagenbetreiber die Möglichkeit erhalten, den wirtschaftlichen Betrieb der Anlage fortzuführen

Auf die Wirtschaftlichkeit von Ü20-Anlagen geht das “Wirtschafts”ministerium nicht ein.

4. Die Unterzeichner*innen der Petition fordern die Bundesregierung auf, zu beschließen, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen für den Weiterbetrieb (z. B. Messung) so einfach und kostengünstig wie möglich gestaltet werden

Das BMWi wünscht eine Direktvermarktung und den Einsatz von Smart Metern und ignoriert dabei die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten, die sich auf die Wirtschaftlichkeit der PV-Anlagen stark negativ auswirken. Dabei ist ein wirtschaftlicher Betrieb der kleineren PV-Anlagen selbst ohne diese Kosten zum Börsenpreis nicht umsetzbar (siehe SFV-Gutachten) und eine zusätzliche Förderung von 0,04€/kWh wäre notwendig, um einen wirtschaftlichen Betrieb der PV-Anlagen sicherzustellen

5. Die Unterzeichner*innen der Petition fordern die Bundesregierung auf, zu beschließen, dass die EU-Richtlinie 2018/2001 zur Förderung Erneuerbarer Energien unverzüglich bis spätestens zum Jahresende 2020 in deutsches Recht umgesetzt wird und damit wichtige Grundvoraussetzungen für den Weiterbetrieb der Anlagen geschaffen werden

Diese Forderung wurde vom BMWi vollkommen ignoriert.

Zu den Forderungen gehören:

a) Für netzeingespeisten Strom pro Kilowattstunde (unabhängig vom Alter der Anlage) ist mindestens der Börsenstrompreis auszuzahlen (Art. 21 Nr. 2d EU-RL).

Diese Forderung wurde vom BMWi nicht behandelt.

b) Der langfristige Wert des Solarstroms für das Netz, die Umwelt, sowie die Gesellschaft ist bei der Festlegung der Einspeisevergütung angemessen zu berücksichtigen (Art. 21 Nr. 2d EU-RL).

Diese Forderung wurde ebenfalls nicht behandelt.

c) Auf eigenverbrauchten und durch Dritte in örtlicher Umgebung zur Photovoltaikanlage genutzten Solarstrom sind keine Abgaben und Umlagen zu erheben (Art. 21 Nr. 3 c u. 4 EU-RL).

Auch auf diese Forderung hat das BMWi nicht reagiert.

Stattdessen schreibt das BMWi, dass “der eingespeiste Strom zukünftig vernünftig gemanagt werden sollte, um Einspeisespitzen und unvorhergesehene Schwankungen zu vermeiden und die Herausforderung für den Markt und das Netz in einem angemessenen Rahmen zu halten”. Im Klartext ist das BMWi der Meinung, dass bei PV- und Windenergie inhärente Einspeisespitzen und Schwankungen bereits jetzt reduziert werden müssen. Damit offenbart das BMWi einerseits die ungenügende Speicherkapazität und das ungenügende Nachfragemanagement sowie andererseits den Unwillen, diese Probleme anzugehen. Dabei müssten diese Themen dringend adressiert werden, um auch langfristig den steigenden variablen Anteil der EE im Netz aufzunehmen. Durch den Unwillen, dies zu tun, beweist die Bundesregierung, dass sie unfähig und unwillig ist, die Energiewende umzusetzen.