Insbesondere Immobilienunternehmen stellen teilweise hohe Anforderungen an die Installation von Steckersolargeräten, die zusätzliche Kosten und organisatorischen Aufwand erzeugen. So verlangen sie, dass die Installation durch eine Fachfirma erfolgen muss, dass vorab das Hausnetz einer Tauglichkeitsprüfung unterzogen wird, dass ein Wieland-Stecker verbaut werden muss, usw. Ein generelles Recht auf Balkon-Solar gibt es leider nicht. Die Forderungen sollten aber angemessen sein. Fachinstallationen und Wielandstecker sind durch geltende Gesetze nicht mehr begründbar. Der Vermieter ist zudem für eine taugliche Hauselektrik verantwortlich, an deren Leitungen 3,6 kW angeschlossen werden können. Wenn die Hauselektrik für die Steckersolaranlage nicht reicht, muss der Vermieter investiern.