Die Anlagen können selbst installiert und in Betrieb genommen werden, es wird lediglich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister gefordert. Aktuell sind Anlagen bis 800 W für die vereinfachte Anmeldung zugelassen. Der eingespeiste Strom wird jedoch nicht vergütet. Bei Umzug können die Anlagen mitgenommen werden.

1. Balkonsolar im MFH - Das Betriebskonzept

Die Balkon-Solaranlagen kann man selbst installieren und direkt in Betrieb nehmen. Pro Wohnungsanschluss (= Stromzähler) ist dabei eine Anlage bis 800 W Wechselrichterleistung zulässig. Es wird lediglich eine Anmeldung im Marktstammdatenregister gefordert, wodurch der zuständige Netzbetreiber informiert wird. In der Regel wird der entsprechende Haushaltszähler (Z₂ und Z₄) durch einen Zweirichtungszähler ersetzt. Vorübergehend ist allerdings auch ein Rückwärtsdrehen der alten Stromzähler geduldet, wodurch der jeweilige Haushalt von einer verringerten Stromkostenabrechnung profitiert. Der erzeugte Strom wird in der Wohnung direkt verbraucht. Der Überschuss geht ins Stromnetz, wird jedoch grundsätzlich nicht vergütet. Der Reststrom wird wie bisher über den eigenen Stromliefervertrag bezogen. Insofern eine Außensteckdose vorhanden ist, ist keine weitere Änderung an der Haustechnik notwendig. Ansonsten sollte der Anschluss (Festverdrahtung oder das Setzen einer Außensteckdose) von einem Elektriker vorgenommen werden, was zusätzliche Kosten verursacht. Seit Oktober 2024 zählen Steckersolargeräte zu den „privilegierten Maßnahmen“ im Wohnungseigentumsgesetz und im BGB, welches die Installation in MFH erleichtern soll. Bei einem Umzug können die Anlagen mitgenommen werden, sofern sie nicht vom Vermieter bezahlt wurde.

© SFV | Abb. 1 - Pro Wohnung kann ein Balkon-kraftwerk installiert werden. Eine Änderung des Zählerkonzeptes ist nicht notwendig. 

© Pia Anderer | Abb. 2 - Module am Balkon sind immer häufiger an Mehrfamilienhäusern zu entdecken.

2. Vor- und Nachteile

Alle Betriebskonzepte bieten ihre Vor- und Nachteile. Oft lässt sich das richtige Betriebskonzept nur im Einzelfall für das jeweilige Projekt klären. Dennoch versuchen wir uns an einer kurzen Gegenüberstellung der relevanten Merkmale dieses Betriebskonzeptes:

 

Wer betreibt die PV-Anlage?Jeweilige Wohneinheit
Installations- und Abrechnungsaufwand:Gering
Geeignet für:Häuser mit ungeeignetem oder bereits genutztem Dach (z. B. bei Volleinspeisung), oder als Übergangslösung
Vorteile:• Einfache Inbetriebnahme
• Günstige Umsetzung
• Vereinfachte Abstimmung mit Eigentümer:innen
Nachteile:• Keine Vergütung des eingespeisten Stroms
• Installation ohne Balkon oder Außensteckdose deutlich komplizierter
• PV-Versorgung nur bis 800 Watt möglich, größere Verbraucher ziehen weiterhin Netzstrom

3. Weitere Infos zu Steckersolargeräten

Im Solarbrief 01/2024 haben wir uns ausführlich der Technik und den Regeln des Betriebs von Steckersolargeräten gewidmet. Die Broschüre kann unter folgendem Link kostenfrei heruntergeladen werden.