Einige Netzbetreiber vertreten die Ansicht, dass die 600 W Peak-Bagatellgrenze beim Anschluss von Balkon-Solaranlagen in Mehrfamilienhäusern (MFH) pro Hausanschluss und nicht pro Wohneinheit gilt. Wäre das so, könnten im MFH nur ein bis zwei Mieter Balkonsolar über vereinfachte Anmelderegeln nutzen. Ein echtes Ärgernis.


Wir haben recherchiert. In der VDE-Anwendungsrichtlinie N 4105 “Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz” gibt es in Kapitel 5 “Netzanschluss” zu dieser Frage eine eindeutige Antwort: Man erfährt, dass eine steckerfertige Erzeugungsanlage, die über das Hausnetz mit dem öffentlichen Stromnetz verbunden ist, je “Anschlussnutzeranlage” jeweils eine Größe von maximal 600 W betragen darf. Als “Anschlussnutzeranlage” gilt laut Norm die "Gesamtheit aller elektrischen Betriebsmittel hinter der Messeinrichtung zur Entnahme oder Einspeisung von elektrischer Energie." Da jede Wohnung in aller Regel über eine eigene Messeinrichtung zur Erfassung des Strombezugs verfügt, dürfen 600 W Peak pro Wohnung und nicht pro Hausanschluss angeschlossen werden.


Unabhängig von dieser erfreulichen Klärung vertreten wir weiterhin die Auffassung, dass diese "Bagatellgrenze" problemlos auf 800 W Peak pro Wohneinheit angehoben werden kann und sollte. Dass diese Regelung in naher Zukunft angepasst wird, ist leider aktuell nicht absehbar.