In Reutlingen wurde die Mieterstromanlage von einem Verwaltungsbeiratsmitglied und Bewohner des Hauses initiiert. Er kam direkt auf uns zu und bat parallel auch die Liegenschaftsverwaltung darum mitzuwirken. Gemeinsam mit einem Solarteur projektierten wir die Anlage und ermittelten den finanziellen Einmalbeitrag für die WEG, der uns erlaubte, die PV-Anlage im Mieterstrommodell wirtschaftlich zu betreiben. Der Beschluss der WEG für eine durch uns verantwortete Mieterstromanlage erfolgte dann in der WEG-Versammlung am 20.07.2021. Die PV-Anlage wurde im September und Oktober errichtet und im Dezember 2021 endgültig per Zählersetzung durch den Netzbetreiber ans Netz gebracht. Typisch sind bei uns Zeiten ab Beschluss bis zum Netzanschluss von 3-6 Monaten.
Die Bezugszähler aller 85 Wohneinheiten in diesem Haus befinden sich jeweils auf ihren Stockwerken und sind über gemeinsame Stromschienen in einem Schacht mit dem Hausanschluss verbunden. Im Keller musste somit lediglich ein Wandlermessschrank eingerichtet werden. In Mieterstromprojekten wird nach dem Summenprinzip abgerechnet: Der im Gebäude insgesamt genutzte „Eigenstrom“ ergibt sich wie in Einfamilienhäusern aus Erzeugung abzüglich Netzeinspeisung. In der Jahresabrechnung wird dieser allerdings durch den Gesamtstrombedarf aller tatsächlichen Mieterstromkunden gedeckelt. Darüber hinausgehende Mengen werden nachträglich vom Netzbetreiber als Stromeinspeisung vergütet. Je mehr Bewohner Mieterstromkunden werden, desto höher wird die Menge des abrechenbaren Solarstroms. Unserer Erfahrung nach werden trotz Kostenersparnis jedoch manchmal nur 30% aller WEG-Bewohner tatsächlich Mieterstromkunden (einige sind einfach zu träge für einen Lieferantenwechsel).
Leider eignet sich unser aktuelles Konzept nur für größere WEGs (ab 20 Wohneinheiten), während wir viele Anfragen auch von kleineren WEGs erhalten. Mieterstrom wollen wir bisher bewusst nicht selbst (ohne Dienstleister) anbieten, da wir dann auch Ökostrom (Dunkelstrom) einkaufen müssten und uns dieser Aufwand im Ehrenamt noch zu viel ist. Wir hoffen eben auf die Alternative „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung“, der die kostspielige physische Anschlusszusammenlegung durch digitale Abrechnungsprozesse synchronisierter Viertelstunden-Messwerte ersetzt. Mehrere potenzielle Messstellenbetreiber bereiten sich derzeit auf entsprechende Angebote vor, so dass wir davon ausgehen, in 2025 erste GGV-Projekte realisieren zu können.