Jedem (interessierten) Haushalt wird ein Teil der Gebäudefläche zugewiesen, auf der eine einzelne, technisch unabhängige Einzelanlage errichtet wird – wie in einem Einfamilenhaus. Jeder Haushalt kann so selbst investieren und seinen selbst produzierten Strom verbrauchen und für den überschüssigen Strom eine Ein speise vergütung erhalten.

1. Einzelanlagen-Modell: Das Betriebskonzept

Jedem (interessierten) Haushalt wird ein Teil der Gebäudefläche zugewiesen, auf der jede Partei ihre technisch unabhängige Einzelanlage errichtet. Die teilnehmenden
Wohnungszähler (Z₂ – Z₄) müssen als Zweirichtungszähler ausgestattet werden. Der Solarstrom kann so in der jeweiligen Wohneinheit verwendet und der Rest ins öffentliche Netz eingespeist werden – wie in einem Einfamilienhaus. Jeder Haushalt kann selbst investieren und seinen selbst produzierten Strom verbrauchen. Für den eingespeisten Strom erhält der jeweilige Betreiber eine Einspeisevergütung. 

© SFV | Abb. 1 - Beim Einzelanlagenmodell investiert jeder Haushalt in eine separate Anlage.

Da die einzelnen Anlagen technisch getrennt realisiert werden, ergeben sich in Summe Mehrkosten, weil jede Anlage einen eigenen Wechselrichter, Kabel sowie Anschluss im Zählerkasten (Überspannungsschutz etc.) benötigt. Das Konzept erfordert weniger Abstimmung in der Hausgemeinschaft, jedoch wird der PV-Strom nicht optimal im Haus genutzt. Die Dachnutzung sollte dabei vertraglich festgehalten werden. Auch sollte geklärt werden, ob nicht teilnehmenden Haushalten ein Teil der (freien) Dachfläche für eine spätere Investition freigelassen wird. Andere Konzepte ermöglichen höhere Eigenverbrauchsquoten und meist auch eine höhere Wirtschaftlichkeit.

2. Vor- und Nachteile

Alle Betriebskonzepte bieten ihre Vor- und Nachteile. Oft lässt sich das richtige Betriebskonzept nur im Einzelfall für das jeweilige Projekt klären. Dennoch versuchen wir uns an einer kurzen Gegenüberstellung der relevanten Merkmale dieses Betriebskonzeptes:

 

Wer betreibt die PV-Anlage?Jeweilige Wohneinheit
Installations- und Abrechnungsaufwand:Mittel
Geeignet für:Wohnungen mit exklusivem Dachnutzungsrecht, MFH mit wenigen Parteien
Vorteile:• Nicht alle müssen investieren
• Jede Partei macht die Abrechnung für sich selbst
Nachteile:• Keine gemeinsame Nutzung von Ressourcen (Kabel, Wechselrichter etc.) möglich
• D.h. Mehrkosten bei Installation
• Geringerer Eigenverbrauch verglichen mit einer gemeinschaftlichen Lösung
• Dachnutzungsverträge für jede Einzelanlage notwendig
• PV-Dachpotential wird ggf. nicht vollständig ausgenutzt

Weitere Betriebskonzepte im MFH