Solaranlagen und Denkmalschutz
Bis vor Kurzem galt es als vielerorts nahezu als unmöglich, Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu installieren. Doch nun gibt es Bewegung. Seit Inkrafttreten des neuen EEG 2023 wird Solaranlagen bei der Schutzgüterabwägung grundsätzlich ein Vorrang eingeräumt. Auch die Rechtsprechung rückt von ihrer strengen Haltung zu Solaranlagen auf Denkmälern ab. Der jüngste Runderlass aus Sachsen-Anhalt zu Genehmigungen „für die Errichtung von Solaranlagen auf bzw. an einem Kulturdenkmal“ gibt neuen Rückenwind. Auf dieser Seite wollen wir Ihnen deshalb eine kurze Übersicht zu Argumenten für Klimaschutz am Denkmal, zur Rechtslage und zu aktuellen Urteilen anbieten. Außerdem haben wir einen Überblick zu den Denkmalschutzgesetzen der Länder erstellt und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung erarbeitet.