Repowering
1. Was bedeutet “Repowering”?
Grundsätzlich wird mit Repowering das Ersetzen von Anlagen durch leistungsstärkere Anlagen am selben Standort bezeichnet. In unserem Beitrag geht es genauer genommen darum, die Vergütung der alten PV-Module für die Neuanlage zu übernehmen. Wer wenig Dachfläche hat oder wegen eines Defekts die alte Anlage erneuern muss, kann moderne Module einsetzen. Die Einspeisevergütung bleibt bis zur bisherigen Leistungsgrenze erhalten. Der Förderzeitraum verlängert sich dadurch allerdings nicht - auch die neuen Module fallen also nach Ende der Vergütungszeit der ersetzten Module aus der Förderung.
ACHTUNG: Beihilferechtliche Genehmigung der EU steht noch aus
Die Neuerungen des Solarpaket 1 zum Repowering von PV-Anlagen unterliegen noch der Beihilferechtlichen Genehmigung der EU. Die Gespräche hierzu dauern weiter an (Stand: 11/24). Wann mit der Genehmigung zu rechnen ist, kann aktuell nicht vorhergesagt werden. Ob Anlagen, die seit Bekanntgabe des Solarpaket 1 repowert werden, von den neuen Regelungen profitieren, ist unklar. Ggf. kann es sich also lohnen, bis zur Bekanntgabe der Genehmigung der EU mit der Umsetzung zu warten.
2. Die gesetzlichen Regelungen
Mit Inkrafttreten des Solarpaket 1 im Mai 2024 wurde die Grundlage geschaffen, nun auch Aufdachanlagen für ein Repowering zuzulassen. Bisher gab es diese Möglichkeit nur für Anlagen, die an Ausschreibungen teilnehmen mussten. Diese mussten oft aufwändig Defekte nachweisen. Mit dem Solarpaket können nun auch Gebäudeanlagen repowert werden - ohne jegliche Nachweisführung. Ein Defekt ist also keine Voraussetzung zur Übernahme der Förderung auf neue Module. Wichtig ist, dass die Anlage am selben Standort wieder aufgebaut wird. Geregelt wird dies im § 38b Abs. 2 Satz 1 EEG 2023 und § 38h Satz 2 Nr. 2 EEG 2023.
3. Leistungserhöhung am selben Standort
Dank der höheren Effizienz der Module lässt sich auf derselben Fläche der Altanlage meist mehr Leistung erzielen. Eine mögliche Leistungserhöhung kann allerdings nicht von den alten Vergütungssätzen profitieren. Sie muss nach den Regeln und Vergütungssätzen gelten, die bei der Erweiterung aktuell sind, als Erweiterung dem Netzbetreiber gemeldet werden. Hierzu ist auch eine reguläre Netzanschlussprüfung mit dem Netzbetreiber vorzunehmen.
4. Lohnt sich das überhaupt?
Gute Frage! Prüfen Sie genau, ob sich das Repowering Ihrer Altanlage lohnt. Denn auch wenn die Vergütung weiterhin hoch ist, so läuft sie doch nach wenigen Jahren aus. Zudem wird in den meisten Fällen der Erneuerung nicht nur der Tausch der Module, sondern auch der Kabel, des Wechselrichters sowie ggf. sogar der Unterkonstruktion nötig. Sie investieren also in eine vollwertige Neuanlage. Bei nur noch geringer Rest-Förderung der Altanlage kann es unter Umständen sinnvoller sein, in eine Neuanlage zu investieren.
Zwar ist jede erzeugte Kilowattstunde Solarstrom wichtig für die Energiewende. Doch auch das Weiternutzen noch funktionierender Solarmodule ist aus ökologischen Aspekten besonders sinnvoll. Viele Solarmodule produzieren weit über Ihre Förderlaufzeit von 20 Jahren Strom. Informationen zum Weiterbetrieb von ausgeförderten “Ü-20-Anlagen” finden Sie in unserem Solar-Wiki.