Aachen, 26. April 2024 – Die soeben vom Bundestag beschlossene Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG) stößt beim Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. (SFV) auf scharfe Kritik.

Der SFV stellt fest: Die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung und des Bundestages stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dar. “Die weiteren Verschlechterungen des Klimaschutzgesetzes empören uns”, sagt Dr. Thomas Bernhard, SFV-Vorstand. “Seit Monaten jagt eine Extremwetterkatastrophe die nächste. Hitzewellen fordern bereits heute jährlich zehntausende Menschenleben – alleine in Europa. Wir sind entsetzt, wie man angesichts dieser Zuspitzung der Klimakrise ein derart schlechtes Gesetz beschließen kann.”

Zu den Verschlechterungen in der Novelle des Klimaschutzgesetzes (KSG), die am 26. April 2024 vom Bundestag beschlossen wurde, gehört:

  • Die verbindlichen Sektorziele im KSG wurden abgeschafft.
  • Überschreitungen der CO2-Obergrenzen bleiben nun weitgehend folgenlos.
  • Die Erstellung von Emissionsprognosen wird politischem Einfluss unterstellt.
  • Projektionsdaten für den Zeitraum ab 2031 dürfen erst 2029 veröffentlicht werden, wenn kaum noch nachgesteuert werden kann. (Dies ist einer der Punkte, die gegenüber dem Referentenentwurf vom vergangenen Herbst noch weiter verschlechtert wurden.)

Das neue Gesetz ist ein eklatanter Verstoß gegen das „Klimaurteil“ des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 25. März 2021, so die Argumentation des SFV. „Statt die Argumente des BVerfG ernst zu nehmen“, sagt Susanne Jung, Geschäftsführerin, „schraubt die Bundesregierung ihre ohnehin unzureichenden Klimaschutz-Ambitionen weiter zurück. Im Namen der Lebenschancen aktueller und kommender Generationen dürfen wir diesen Rechtsbruch nicht zulassen.“ 

Dass das neue KSG auch die Einhaltung der verbindlichen Vorgaben der EU-Klimaschutzverordnung deutlich erschwert und die Gefahr milliardenschwerer Strafzahlungen heraufbeschwört, ist nur ein weiterer Aspekt der Schädlichkeit dieses Gesetzes. Gegen die volkswirtschaftlichen Folgekosten der Klimakatastrophe sind dies allerdings Peanuts. Auch insoweit lädt die Bundesrepublik Deutschland ihrer Bevölkerung ein unverantwortliches Risiko auf.

Der SFV hat deshalb gemeinsam mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) die Jurist:innen Dr. Franziska Heß und Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt beauftragt, rechtliche Schritte gegen diesen Verfassungsbruch zu prüfen.
 

Hintergrund


Das BVerfG hatte 2021 Bundesregierung und Bundestag aufgegeben, sich hinsichtlich der 1,5-Grad-Grenze an verfügbaren Treibhausgas-Budgets gemäß den Berechnungen des „Weltklimarats“ IPCC zu orientieren. Für Deutschland ist das entsprechende Budget faktisch bereits aufgebraucht. Im globalen Maßstab ist die 1,5-Grad-Grenze, auf deren Einhaltung sich die Bundesrepublik völkerrechtlich verpflichtet hat, für die vergangenen zwölf Monate bereits deutlich überschritten worden.

Naturkatastrophen wie apokalyptische Waldbrände in Kanada, auf Rhodos und Hawaii, oder ein Hurricane auf dem Mittelmeer, der mehr als 11.000 Todesopfer forderte, markierten das vergangene Jahr 2023 in klimatischer Hinsicht. Und das sind nur sehr wenige Beispiele von Katastrophen, die tagtäglich auf diesem Planeten passieren. Die meisten davon schaffen es nie in die Schlagzeilen. Es erscheint dem SFV völlig unverständlich, warum gerade bei diesem verschärften Problemdruck des Klimawandels die sowieso unzureichenden Klimaschutz-Bemühungen der deutschen Politik zurückgefahren werden sollen.

SFV und BUND haben erstmals 2018 eine erste Verfassungsklage gegen die klimapolitische Untätigkeit der damaligen Bundesregierung eingereicht. Das “Klimaurteil” des BVerfG vom 25. März 2021 gab dieser sowie mehreren später eingereichten Klimaklagen teilweise Recht. Das KSG in seiner vorherigen Form wurde daraufhin (wenn auch unzureichend) nachgeschärft: Das Zieljahr für Klimaneutralität wurde von 2050 auf 2045 vorverlegt, und konkrete Reduktionsziele für die Jahre ab 2030 eingefügt. Heute ist dieses Gesetz radikal entkernt worden. Die beiden Umweltschutzorganisationen werden sich aus diesem Anlass erneut mit dem Ziel einer rechtlichen Klärung zusammentun. Dr. Heß und Prof. Ekardt, die beauftragten Jurist:innen, haben schon die Klage von 2018 zum Erfolg geführt.