Grundzuständige und wettbewerbliche Messstellenbetreiber
Fast jeder Haushalt ist mit einem Zähler eines lokalen Messstellenbetreibers ausgestattet. Wer den Messstellenbetrieb durchführen und welche Kosten dieser abrechnen darf, ist gesetzlich geregelt. Neben dem grundzuständigen kann jedoch auch ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber gewählt werden.