Als Kund:in genießen Sie umfassenden Schutz vor fehlerhaften Produkten. Dabei spielen Gewährleistung und Garantie eine zentrale Rolle – doch diese Begriffe werden oft verwechselt. In diesem Artikel klären wir die Unterschiede und zeigen, wie Sie Ihre Rechte bestmöglich nutzen können.

1. Gewährleistung

Mit der Gewährleistung, die in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist, sichert der Verkäufer zu, dass die gekaufte Ware frei von Mängeln ist. Bei dem Neukauf einer Solaranlage beträgt die Gewährleistungsfrist in der Regel zwei Jahre ab dem Tag der Montage und Übergabe laut Kaufvertrag. Falls ein separater Werkvertrag für Planung und Montage abgeschlossen wird, gilt eine Frist von fünf Jahren.

Während dieser Zeit müssen auftretende Mängel, speziell bei der Installation, vom Handwerksbetrieb behoben werden. Die Kosten für Reparatur, Transport, Arbeit und Material trägt der Handwerksbetrieb. Tritt innerhalb der ersten 2 Jahre ein Defekt an Solarmodulen oder Batterien aufgrund von Materialfehlern auf, ist der Hersteller dafür verantwortlich. Der Installateur kann die entstandenen Kosten an den Hersteller weitergeben.

Bei Mängeln in den ersten sechs Monaten muss im Streitfall der Installateur beweisen, dass der Kunde sie nicht selbst verursacht hat. Nach sechs Monaten erfolgt eine Beweislastumkehr. Es wird empfohlen, vor Ablauf der 2-jährigen Frist die Anlage auf Mängelfreiheit und erwartete Leistungsfähigkeit zu überprüfen. Ein Ertragsvergleich mithilfe der Ertragsdatenbank kann dabei hilfreich sein.

2. Garantien

Garantiebestimmungen für Solaranlagen sind grundsätzlich freiwillige Zusagen der Hersteller. Die konkreten Versprechen bezüglich der Solarmodule, Montagegestelle, Speicher und Wechselrichter variieren je nach Hersteller. Es ist entscheidend, auf den zugesicherten Service (Wartung, Austausch defekter Teile) zu achten, da im Garantiefall der Nachweis des Schadens möglicherweise kompliziert werden kann.

Bei defekten Modulen kann die Garantie die Festlegung eines Gutachters für den Nachweis des Fehlers vorsehen. Der Abbau und Versand der Module gehen oft zu Lasten der Betreiber. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Garantiegeber einen Großteil der Garantiekosten übernehmen und diese nicht den Käufer:innen aufbürden. Der Gerichtsstand sollte idealerweise in Deutschland liegen, um mögliche Streitigkeiten mit ausländischen Herstellern zu erleichtern. Diese Information könnte bei der Wahl der Produkte ggf. eine wichtige Rolle spielen.

Es empfiehlt sich, eine schriftliche Garantieurkunde zu verlangen und die Vertragsbedingungen sorgfältig zu überprüfen. Die Urkunde sollte Angaben zum Garantiegeber, zur Laufzeit und zu allen Details der Garantie enthalten. Einige Hersteller verlangen vor der Verankerung des Garantieanspruchs die Registrierung der erworbenen Produkte mit Seriennummern.

Tipp: SFV-Ertragsdatenbank

In der Ertragsdatenbank des SFV können die eigenen Solarstromerträge eingetragen, verwaltet und ausgewertet werden. Die Gesamtauswertung aller Einträge ist offen einsehbar – z.B. sortiert nach Postleitzahlen, Dachausrichtung oder Dachneigung. 

Der Vergleich mit vielen anderen Anlagen hilft, die Leistung der eigenen Solarstromanlage zu kontrollieren, eventuelle Probleme rechtzeitig aufzuspüren oder aber die mögliche Wirtschaftlichkeit einer geplanten Anlage abzuschätzen.

  • Was ist eine Produktgarantie?

Diese Garantie deckt Materialfehler ab und erweitert die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung für Mängel. In der Regel beträgt die Laufzeit dieser Garantie bei Solarmodulen 20 Jahre, wobei es Hersteller gibt, die sogar 25 bis beeindruckende 40 Jahre anbieten. Dies dient nicht nur als geschickte Marketingstrategie, sondern auch als selbstbewusster Claim für ein robustes, langlebiges Produkt. Produktgarantien werden auch von Herstellern von Wechselrichtern, Batterien und Gestellen angeboten.
 

  • Was ist eine Leistungsgarantie?

Der Garantiegeber sichert für eine festgelegte Zeitspanne zu, dass die Leistung der verkauften Ware nicht abnimmt. Im Fall von Solarmodulen locken die Hersteller oft mit Garantien von 20 oder 25 Jahren, manche sogar mit 40 Jahren, in denen die Solarleistung bleibt. In den ersten zehn Jahren wird in der Regel eine Leistungsgarantie von 90 % gewährt, danach sinkt sie auf 80 %. Mess- und Leistungstoleranzen sind dabei oft ebenfalls festgelegt. Bei Batterien sind Kapazitäts-Garantien von zehn bis 15 Jahren üblich, häufig in Verbindung mit Ladezyklen.

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