Abschlagszahlungen spielen bei der sicheren Finanzierung einer Solarstromanlage eine wichtige Rolle. Die regelmäßigen Vorauszahlungen sorgen für kontinuierliche Einnahmen, indem sie schon vor der Jahresabrechnung einen Teil der Vergütung auszahlen. Dies ist vor allem bei fremdfinanzierten Projekten von großer Wichtigkeit. So kann sichergestellt werden, dass das Solarstromprojekt finanziell stabil bleibt.

1. Rechtsanspruch

Das Recht auf Abschlagszahlungen ist in § 26 EEG 2023 festgeschrieben. 
 

  • Ab März des auf die Inbetriebnahme der Anlage folgenden Jahres müssen Abschläge gewährt werden..
  • Sie müssen monatlich bis zum 15. Kalendertag für den Vormonat ausgezahlt werden.

2. Abschlagshöhe

Die Abschläge müssen angemessen sein und die zu erwartenden Vergütungen abdecken, die durch die Größe und Betriebsweise der Anlage sowie das Inbetriebnahmejahr bestimmt werden. 

Dabei ist zu beachten:

  • Für die Berechnung der Abschlagszahlungen müssen nicht jeden Monat die Einspeisedaten abgelesen werden.
  • Die Anlagenbetreiber:innen brauchen dem Netzbetreiber nur alle notwendigen Informationen für die Berechnung und Auszahlung zu übermitteln. Hierzu gehören technische Daten der Anlage, eventuelle Änderungsmeldungen, die Angabe zur Umsatzsteuerpflicht, sowie die Kontodaten.
  • Überhöhte oder zu niedrige Abschläge sind bei der Endabrechnung im folgenden Kalenderjahr auszugleichen.
  • Für den Fall, dass der erzeugte Strom an der Strombörse direkt vermarktet und damit anstelle der festen Einspeisevergütung eine Marktprämie ausgezahlt werden muss, können die Abschläge anhand des Jahresmarktwertes des Vorjahres festgelegt werden. Ansonsten wird der Wert der Einspeisevergütung angesetzt.

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