Die “Kostendeckende Vergütung” oder “Kostendeckende Einspeisevergütung” ist ein Prinzip zur Förderung von Erneuerbare-Energien-Anlagen. Sie wurde um die letzte Jahrhundertwende unter maßgeblichem Anteil des SFV entwickelt und eingeführt und gilt als Hauptfaktor für den Erfolg der Energiewende in Deutschland.

1. Grundsätze der Kostendeckenden Vergütung

Unter den verschiedenen Förderinstrumenten für Erneuerbare Energien (EE) (z.B. die Subventionierung der Anschaffungskosten) ist die kostendeckende Einspeisevergütung das erfolgreichste. Es beruht auf den Prinzipien, dass

  • der in EE-Anlagen erzeugte, nicht selbst verbrauchte Strom verbindlich ins Netz eingespeist werden darf;
  • der Anlagenbetreiber 20 Jahre lang für jede Kilowattstunde eingespeisten Stroms eine feste Vergütung erhält;
  • diese Vergütung in der Höhe so bemessen ist, dass die Investitions- und Betriebskosten bei vernünftiger Bewirtschaftung nach 20 Jahren abgedeckt und ein gewisser Gewinn erzielt worden ist;
  • die Vergütungen von allen Strombezieher:innen je verbrauchter Kilowattstunde bezahlt werden (dieser Grundsatz wurde in Deutschland 2022 zugunsten einer Steuerfinanzierung aufgegeben).

Dieses Förderprinzip belohnt (im Unterschied z.B. zu einer Subventionierung des Anschaffungspreises), dass Anlagenbetreiber stets bemüht sind, ihre Anlage optimal zu konfigurieren und in Ordnung zu halten. Aufgrund des Prinzips der Kostendeckung motiviert es nicht nur klimabewegte Idealist:innen, sondern auch Menschen, die eine gute, sichere Geldanlage suchen. Auf diese Weise wurde Anfang des 21. Jahrhunderts der „Take-off“ der Photovoltaik ermöglicht.

2. Die Rolle des SFV

Der SFV hat das Prinzip der kostendeckenden Vergütung erstmals 1989 dem Bundeswirtschaftsministerium vorgetragen – zunächst erfolglos. Daraufhin entwickelte der SFV den Gedanken, das Modell auf kommunaler Ebene zu erproben. Der Aachener Stadtrat beschloss 1992 auf Grundlage eines vom SFV betriebenen Bürgerantrags, es im städtischen Bereich einzuführen. Da die Stadtwerke die Umsetzung des Beschlusses zunächst blockierten, dauerte es bis 1995, bis die ersten PV-Anlagenbetreiber:innen in den Genuss der Vergütung kamen. Andere Städte (namentlich die in Bayern liegenden Kommunen Freising und Hammelburg) waren in der Umsetzung schneller; doch sie beriefen sich dabei auf das „Aachener Modell“.

Die SFV-Forderung, die kostendeckende Einspeisevergütung bundesweit verbindlich zu machen, wurde unter der rot-grünen Bundesregierung im Jahre 2000 umgesetzt. 2004 wurde das „Erneuerbare-Energien-Gesetz“ (EEG) nochmals verbessert. Der Ausbau der Photovoltaik nahm so rasante Fahrt auf, dass die Lobby der fossilen Energiekonzerne danach alle Hebel in Bewegung setzte, um die neue Konkurrenz auszubremsen – u.a. durch Absenkung der Vergütungshöhe, wonach zeitweise nicht mehr von einer Kostendeckung gesprochen werden konnte.

3. Einspeisevergütung für Ihre Anlage?

Über die Entwicklung der Vergütungshöhen in Deutschland und über die aktuellen rechtlichen Voraussetzungen, eine Einspeisevergütung zu erhalten, informiert Sie unser Beitrag:

Wenn Sie mehr über die Geschichte der Kostendeckenden Vergütung erfahren wollen, finden Sie hier einen Beitrag aus dem Jahre 1996:

Und noch etwas ausführlicher aus der Sicht des Jahres 2004: