Datum: 04.01.2002

"Ökostromhandel" - ein strategischer Fehler


von Wolf von Fabeck
Geschäftsführer im Solarenergie-Förderverein Deutschland


Unser Solarbrief 1/02 und unsere [sfv-rundmail 43/01] vom 19.12.2001 zum "Ökostromhandel" haben neben zustimmenden auch ablehnende Zuschriften ausgelöst. Alle Zuschriften - deren Absender einer Veröffentlichung zugestimmt haben - können Sie nachlesen. Ganz unten finden Sie einen Link zu den Zuschriften.

Auf die wichtigsten Einwände wollen wir hier vorab eingehen.

Der Streit um "Ökostrom" sei unnötig und schädlich

Die Umweltbewegung ist groß geworden, weil sie Gedanken, die jeder für richtig hielt, von Grund auf hinterfragt hat. Nichts anderes tun wir jetzt in der Ökostrom-Diskussion.

Nutzen-Abwägung

Mehrfach wurde in Zuschriften der Vorteil erwähnt, dass durch die freiwillige Selbstverpflichtung einiger Stromhändler doch immerhin einige zusätzliche Anlagen errichtet würden, die sonst wahrscheinlich nicht errichtet würden.

Diesen Vorteil bestreiten wir ja gar nicht!

Wir wägen jedoch ab. Wir sehen nicht nur die Vorteile, sondern wir sehen auch die psychologischen und politischen Nachteile.

Nach unserer Einschätzung überwiegen die Nachteile bei weitem und deshalb warnen wir.

Die Notwendigkeit einer Gemeinschaftsaufgabe wird verkannt

In der Öffentlichkeit und unter vielen Politikern entsteht durch die Werbung und sonstigen Aktivitäten der sogenannten "Ökostromhändler" der irrige Eindruck, man könne durch freiwillige Selbstverpflichtung einen nennenswerten Beitrag zur Energiewende erreichen, man könne sogar für den Notfall eine Ersatzlösung für das EEG entwicklen (sozusagen eine zweitbeste Lösung).

Die Werbung für den Kauf von sogenanntem Ökostrom lässt das Gefühl dafür verlorengehen, dass die Energiewende eine Gemeinschaftsaufgabe ist, die gemeinsam angegangen werden muss -

  • aus moralischen Gründen
  • weil sie von Idealisten alleine niemals zu schaffen ist.

Das Kundenpotential wird extrem überschätzt.

Zur Zeit wird von Kunden, die zu freiwilligen Mehrausgaben beim Stromkauf bereit sind, weniger als 1/3 Prozent des deutschen Strombedarfs gekauft. Dem steht ein Angebot von Strom aus erneuerbaren Energien gegenüber, welches mehr als zehnmal so groß ist. Die Folge: Würde heute die Mindestvergütung des EEG durch freiwillige Selbstverpflichtung beim Stromhandel ersetzt, so würden 90 % aller Anlagen zur Nutzung der Erneuerbaren Energien in Konkurs gehen.

Die Verfechter des Handels mit freiwillig verteuertem Strom machen geltend, dass durch Verbesserung der Werbung die Nachfrage gesteigert werden könnte. Doch auch hier bestehen enge Grenzen, wie folgende Abschätzung zeigt:

Etwa zwei Drittel des deutschen Stroms wird von der Industrie, Fabriken, Gewerbe, Bahnen etc. verbraucht. Diese Abnehmer stehen im Wettbewerb und sind deshalb im Regelfall nicht bereit, freiwillig höhere Strompreise als die Konkurrenz zu bezahlen.

Als Stromabnehmer für teureren Strom zum Ökopreis kommen somit (fast) nur private Stromverbraucher in Frage. Die privaten Stromverbraucher verbrauchen etwa 30 Prozent des deutschen Stroms.

Wenn es gelingen würde, jeden zehnten privaten Stromverbraucher zum Bezug von teurerem Strom zum Ökopreis zu bewegen (was eine extrem optimistische Annahme wäre), dann wäre das etwa ein Zehntel von 30 % des Deutschen Stromverbrauchs, also rund 3 Prozent. Da aber diejenigen privaten Stromverbraucher, die zu freiwilliger Mehrzahlung für ihren Strom bereit wären, im allgemeinen zu den sparsameren Stromkunden gehören, werden diese geschätzten 3 Prozent des Stromverbrauchs auch in Zukunft nicht erreicht.

Fazit: Selbst unter optimistischen Annahmen würde die Nachfrage nach Strom aus Anlagen zur Nutzung der Erneuerbaren Energien noch nicht einmal ausreichen, die schon bestehenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auszulasten. Von einer Fortführung der Energiewende kann überhaupt nicht die Rede sein. Die Menge von Strom aus erneuerbaren Energien ist nicht nur jetzt schon erheblich größer als die Nachfrage, sie wächst auch deutlich schneller als die Nachfrage.

Wer freiwillige Selbstverpflichtungen beim Stromhandel als Ersatzlösung für das EEG empfiehlt, der handelt so realitätsfremd wie ein Bootseigentümer, der als Vorbereitung für eine Atlantiküberquerung seine Zeit mit Langstrecken-Schwimm-Training vertut, anstatt die undichte Stelle am Bootsrumpf abzudichten, die Antriebsmaschine zu reparieren und den Tank mit genügend Treibstoff aufzufüllen.

Täuschungsabsicht der Händler wird hingenommen, weil sie vermeintlich einem guten Zweck dient

Einige Stromhändler haben die Ökologie als Werbemöglichkeit entdeckt. Sie verkaufen normalen Strom als "Ökostrom" und damit täuschen sie ihre Kunden. Einige wenige dieser "Ökostromhändler" verfolgen dabei eine gute Absicht. Sie haben sich verpflichtet, die Mehreinnahmen zum Bau neuer Anlagen zu verwenden. Dagegen ist nichts einzuwenden; doch ihre Behauptung, dass sie "Ökostrom" verkaufen, ist trotzdem falsch!

Wir stehen nicht auf dem Standpunkt, dass der Zweck die Mittel heiligt.

Um es noch deutlicher zu sagen: Wer im Interesse einer Umsatzsteigerung billigend in Kauf nimmt, dass einige Kunden glauben, sie würden ein besseres Produkt erhalten - so als könne man dem Versorgungsnetz unterschiedlichen Strom entnehmen, täuscht seine Kunden und handelt unseriös. Er liefert nicht das, was seine Werbung verspricht.

Die Angelegenheit ist deswegen so schwer zu durchschauen, weil Händler und Kunden von verschiedenen Definitionen für das Wort Ökostrom ausgehen.

Was versteht man unter Ökostrom?

Es gibt zwei Möglichkeiten:

Ökostrom im physikalischen SinnÖkostrom im kaufmännischen Sinn
Nur wenn man ein gesondertes Kabel von einem Windpark zum Verbraucher legen würde, würde der Verbraucher im physikalischen Sinn tatsächlich reinen "Ökostrom" erhalten. In der Praxis erhält der Kunde aber gemischen Strom aus dem Niederspannungsnetz. Wenn der Stromhändler das Eigentumsrecht an der Energielieferung aus einer Solar- oder Windanlage erwirbt, die in das Netz einspeist, darf er nach den Regeln des Stromhandels die gleiche Energiemenge an einer anderen Stelle aus dem Netz entnehmen und sie dem Kunden weiterverkaufen. Im kaufmännischen Sinn würde der Kunde dann "Ökostrom" erhalten.

Beim Aufpreismodell (z.B. Naturstrom oder Energreen) handelt es sich um keinen Ökostrom - weder im physikalischen noch im kaufmännischen Sinn.

"Strom zum Ökopreis"
Hier wird normaler Strom mit einem Aufpreis zu guten Zwecken verkauft.
"Aufpreis-Händler" fördern mit den Mehreinnahmen z.B. Solaranlagen, die ins Netz einspeisen und eine Vergütung nach EEG vom Netzbetreiber erhalten. Der Strom aus diesen Solaranlagen gehört nicht dem "Aufpreis-Händler", sondern dem Netzbetreiber. Der Netzbetreiber gibt diesen Strom gegen Erstattung der Einspeisevergütung an den vorgelagerten Netzbetreiber weiter.
Der "Aufpreis-Händler" darf etwas, was ihm nicht gehört, nicht weiterverkaufen. Er darf auch nicht den Eindruck erwecken, er würde den Strom aus den von ihm unterstützten Anlagen liefern! Es wird vielmehr normaler Strom zu einem Aufpreis geliefert.

Worin besteht die Täuschung?

Es hängt davon ab, von welcher Definition ein "Ökostromkunde" ausgeht.

  • Kunden, die davon ausgehen, dass sie in physikalischer Hinsicht Strom aus EE-Anlagen erhalten, werden von jedem "Ökostromhändler" getäuscht.
  • Kunden, die davon ausgehen, dass sie wenigstens in kaufmännischer Hinsicht Strom aus EE-Anlagen erhalten, werden von den "Aufpreis-Ökostromhändlern" getäuscht. Hier dürfte es sich um die weitaus überwiegende Mehrzahl aller Kunden handeln

Vielleicht erfolgt die Täuschung für einen guten Zweck, aber trotzdem ist es eine Täuschung.

Die Täuschungsabsicht wird vehement geleugnet (das ist bei Täuschungen immer so, sogar bei Selbsttäuschungen!), aber sie ist leicht nachzuweisen. Bei einem zusammengesetzten Hauptwort versteht man den zweiten Wortteil als das Wort, welches angibt, um was für eine Gattung es sich handelt. Beispiel: Ein Dampfschiff ist ein Schiff, ein Weihnachtsbaum ist ein Baum. Den ersten Wortbestandteil versteht man als Erläuterung für den zweiten Wortbestandteil. "Ökostrom" ist also nach dem allgemeinen Sprachverständnis Strom mit einer besonderen Eigenschaft oder einer besonderen Herkunft. Die Bezeichnung wird als Produktbezeichnung empfunden. Das Produkt, welches das Sprachverständnis zwangsläufig vermutet, wird jedoch nicht geliefert.

Dazu ein Beispiel:

Die Internetseite der Naturstrom AG trägt die Kopfzeile:
"Naturstrom AG Strom zu 100% aus erneuerbaren Energien"
. Die Naturstrom AG preist pures Gold an, hat aber leider nur vergoldete Gegenstände im Sortiment.

 

Ökostromhandel hat rechtliche Folgen

Korrekterweise sollten wir Umweltfreunde nicht von einem "Ökostromhändler" sprechen, sondern von einem STROM-Händler, der normalen Strom verkauft und zusätzlich eine mehr oder weniger glaubhafte ökologische Selbstverpflichtung eingegangen ist.

Dies ist kein spitzfindigen Streit nur um Worte. Hier gibt es durchaus praktische Konsequenzen. In einem juristischen Streit zwischen Preußen Elektra und Schleswag, der bis zum Europäischen Gerichtshof gelangt ist, wurde ernsthaft der Vorwurf erhoben, das Stromeinspeisungsgesetz würde den freien Warenverkehr im "Ökostromhandel" beeinträchtigen, so als gäbe es im Versorgungsnetz zwei unterschiedliche Produkte: Egalstrom und "Ökostrom".

Die Verfechter der Energiewende machen sich mit ihrem Einsatz für "Ökostromhandel" lächerlich

Wir halten es für einen strategischen Fehler, die Worte "Ökostrom" oder "Naturstrom" oder sonst irgendeine Bezeichnung verwenden, die als Produktbezeichnung verstanden wird und zu dem Missverständnis führen kannn, dass das was der Kunde aus der Steckdose entnimmt, etwas anderes sei als herkömmlicher Strom.

Man kann es auch anders ausdrücken: Die sogenannten "Öko- Stromhändler" behandeln ihre Kunden wie kleine Kinder, denen die Eltern das Märchen vom Christkind erzählen, welches am Heiligen Abend die Geschenke bringt. Und wenn eines der Kinder den Eltern auf die Schliche kommt, dann wird richtig gestellt, das "Christkind" sei halt nur als ein Symbol zu verstehen für die große Liebe der Eltern zu ihren Kindern.

Sind wir denn kleine Kinder? Und sind die sogenannten "Ökostromhändler" das Christkind? Hallo, aufgewacht! Wir stehen im Kampf um die Energiewende! Da machen wir uns mit dem Märchen vom "Ökostrom" nur lächerlich! Wollen wir unsere Gegner in ihrer Überzeugung von unserer Inkompetenz noch bestärken?

Zuschriften

Die bei uns eingehenden Zuschriften werden - wenn dies der Einsender wünscht - laufend nachgetragen. Bei Zuschriften, die offensichtlich auf einem Missverständnis beruhen, versuchen wir vorab in einer persönlichen Kontaktaufnahme mit dem Einsender eine Aufklärung zu erreichen.