Datum: 18.07.2005
SFV stellt Bürgerantrag in Aachen
Solare Wäremeversorgung in der kommunalen EnergiepolitikVon Wolf von Fabeck
Geschäftsführer im Solarenergie-Förderverein Deutschland
Ein Bürgerantrag aus dem Solarenergie-Förderverein war in Aachen der Auslöser für den gemeinsamen Kampf der Aachener Ratsfraktionen um eine kostendeckende bzw. kostengerechte Vergütung für Solarstrom. Das Stichwort Aachener Modell bezeichnete über Jahre hinweg den Einsatz energiepolitischer Vernunft - über Parteigrenzen hinweg - für einen Umstieg auf Erneuerbare Energien im Strombereich. Damals wurde Bürgern, die Solarstrom auf ihrem Dach erzeugten und in das Stromnetz einspeisten, eine kostendeckende Einspeisevergütung für den gelieferten Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren garantiert.
In diesen Tagen hat der Solarenergie-Förderverein Deutschland e.V. einen neuen Bürgerantrag in Aachen gestellt. Diesmal geht es um den Umstieg auf Erneuerbare Energien bei der Gebäudebeheizung. Wir haben uns dabei nicht auf halbe Sachen eingelassen. Getreu unserem selbstgewählten Prinzip, das ökologisch Notwendige und das technisch und wirtschaftlich Mögliche ohne Abstriche zu fordern, bleibt unser Antrag nicht bei der üblichen Warmwasser-Solaranlage stehen. Wir fordern ganzheitliche Systeme, die auch das Problem der Jahresbeheizung lösen. Diese Systeme sind bereits mehrfach erprobt, aber sie stellen noch nicht die allgemein übliche Lösung dar. Sie stellen technische Anforderungen nicht nur an den Installateur, sondern auch erhebliche Anforderungen an die Planung und an die Organisation der Zusammenarbeit vieler Bauherren. Unser Bürgerantrag soll somit ein kompromissloses Beispiel für andere Anträge sein.
Im Hinblick auf die unaufhaltsam steigenden Heizölpreise scheint der Einsatz Erneuerbarer Energien als Ersatz für Heizöl oder Erdgas eigentlich eine Selbstverständlichkeit zu sein, doch sind die technischen Voraussetzungen schwieriger zu erfüllen als bei der Stromerzeugung aus Solar- oder Windenergie.
Das Überangebot an Solarwärme im Sommer kann mit den herkömmlichen Brauchwasser-Solaranlagen nur zu einem Bruchteil genutzt werden - nicht nur deshalb, weil viele Bewohner ihren Sommerurlaub außerhalb ihrer Wohnung verbringen. Die naheliegende Lösung, überschüssige Wärme des Sommers für die Heizungsunterstützung im Herbst und Winter zu nutzen, verlangt große und gut wärmegedämmte Wärmespeicher. Bei Wasser als Speichermedium benötigt man z. B. einen Heißwasserspeicher, dessen Volumen dem eines Würfels mit 4 Metern Kantenlänge entspricht: Die Wärmeverluste eines solchen Würfels sind seiner Oberfläche proportional, der Wärmeinhalt hingegen seinem Volumen. Ein Speicher des achtfachen Inhalts verliert vergleichsweise nur noch halb so viel Wärme. Größere Wärmespeicher sind wirtschaftlicher. Eine wirklich effektive Nutzung der Solarwärme verlangt deshalb den Zusammenschluss mehrerer Bauprojekte in einem Nahwärmekonzept. Das gilt entsprechend auch für die Nutzung von erneuerbaren Energien in Kraft-Wärmekopplung, deren Wirtschaftlichkeit ebenfalls mit der Baugröße zunimmt.
Bisher konnten Städte und Gemeinden die notwendige Zusammenarbeit der Bauherren aus rechtlichen Gründen nicht erzwingen. Mit einer Änderung des Baugesetzbuchs im Jahr 2004 hat sich die Rechtslage jedoch entscheidend verbessert. Nach Paragraph 9, Absatz 1, Punkt 23 b dürfen Gemeinden jetzt Gebiete festsetzen, in denen bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche Maßnahmen für den Einsatz erneuerbarer Energien wie insbesondere Solarenergie getroffen werden müssen. Diese Gesetzesänderung gibt den Kommunen auf ihrem ureigensten Gebiet - der gemeinsamen Daseinsfürsorge - eine wichtige Kompetenz zurück.
Der Bürgerantrag berücksichtigt darüber hinaus auch solche Bauherren, die sich für eine energiesparende Einzellösung entscheiden wollen, indem sie entweder Solarstrom von ihrem Dach ins öffentliche Netz einspeisen, oder ein Haus mit der bestmöglichen Wärmedämmung nach dem Passivhausstandard planen.
Die politischen Gruppierungen im Stadtrat können nun abseits von den populistischen Parolen des Bundestagswahlkampfes ihre praktische Unterstützung für die Erneuerbaren Energien beweisen - möglicherweise sogar in einem gemeinsamen Stadt- oder Gemeinderatsbeschluss.
Unser Appell: Bringen Sie wieder Bewegung in die kommunale Energiepolitik!
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