Baden-Württemberg | nichts gefordert | Bauordnung |
Bayern | laut LBO: 0,5 m für dachparallele Anlagen. 1,25 m für nicht-dachparallele Anlagen. 0 m für Gebäudeklassen 1 und 2 nach Vollzugshinweis vom 01.07.2023 Trennwände statt Brandwände zur Ausführung von Reihenhäusern möglich. | Bauordnung |
Berlin | 0 m, wenn die Brandwände mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung hinausragen. 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3 m überragt. 1,25 m für alle anderen. | Bauordnung |
Brandenburg | 0 m, wenn die Brandwände mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung hinausragen. 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3 m überragt. 1,25 m für alle anderen. | Bauordnung |
Bremen | 0 m, wenn die Brandwände mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung hinausragen. 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3 m überragt.1,25 m für alle anderen. Erlass vom 10. Mai 23 ermöglicht Abweichung von LBO ohne Antrag. | Bauordnung |
Hamburg | 0 m, wenn die Brandwände mindestens 30 Zentimeter über die Bedachung hinausragen. 0,5 m, wenn die Anlage das Dach weniger als 0,3 m überragt. 1,25 m für alle anderen. | Bauordnung |
Hessen | 0 m für Anlagen aus brennbaren Stoffen, wenn die Brandwand 0,3 m überragt, oder für Anlagen aus nicht-brennbaren Stoffen. Ansonsten 0,5 m für Anlagen aus nicht-brennbaren Stoffen, wenn sie die Dachhaut max 0,3 m überragen. 1,25 m für alle anderen. | Bauordnung |
Mecklenburg-Vorpommern | 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen. | Bauordnung |
Niedersachsen | 0,5 m für nicht brennbare Baustoffe 1,25 m für Anlagen aus brennbaren Baustoffen. | Bauordnung |
Nordrhein-Westfalen | Seit 01.01.2024 gilt eine neue LBO, nach der die bisher geltenden Abstände entfallen. § 32 (5) weist demnach keine Abstände für Solaranlagen mehr aus. | Bauordnung |
Rheinland-Pfalz | 1,25 m für aufgeständerte Anlagen bei Gebäuden der Gebäudeklassen 3 bis 5 Für alle weiteren gilt die Sicherstellung des Brandschutzes "im Ermessensspielraum". | Bauordnung |
Saarland | 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen. | Bauordnung |
Sachsen | 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen. 0,3 m für dachparallele Anlagen aus nicht brennbaren Stoffen. | Bauordnung |
Sachsen-Anhalt | 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen. | Bauordnung |
Schleswig-Holstein | 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen. | Bauordnung |
Thüringen | 1,25 m für Solaranlagen aus brennbaren Stoffen. | Bauordnung |