
[ zurück zur Startseite ]
[ Artikel diskutieren und weiterverbreiten? Infos zum Copyright ]
[ Druckversion dieses Artikels ]
vom 07.02.2006, aktualisiert am 10.01.2017, SFV:
Solarstrom-Vergütungen im Überblick
Die Höhe der EEG-Vergütung wird maßgeblich durch das Inbetriebnahmezeitpunkt bestimmt und bleibt für 20 Jahre zzgl. der verbleibenden Monate des Inbetriebnahmejahres fest.
Weitere Kriterien zur Bestimmung der Vergütungshöhe sind der Montageort, die Anlagengröße sowie der Eigenverbrauch und dessen Anteil an der Gesamterzeugung.
Inbetriebnahmezeitpunkt:
- ab 01.01.2017 (EEG 2017)
- vom 01.08.2014 bis 31.12.2016 (EEG 2014)
- vom 01.04.2012 bis 31.07.2014 (EEG 2012)
- vom 01.01.2009 bis 31.03.2012 (EEG 2009. PV-Novelle 2012)
- bis 31.12.2008 (auch Altanlagen vor dem 01.01.2000) (EEG 2000/2004)
Dieser Artikel wurde einsortiert unter ....