240625_Klimaschutz_Ist_Menschenrecht_quer_final_BUND

Kurzvorstellung

Die Klimaklage 2.0

Der SFV zieht erneut vor das Bundesverfassungsgericht (BVerfG), da die Bundesregierung ihre verfassungsrechtliche Pflicht zum Klimaschutz sträflich vernachlässigt. Die dramatische Untätigkeit der Bundesregierung angesichts der Klimakrise und die jüngste Verschlechterung des Klimaschutzgesetzes (KSG) haben uns bestärkt, jetzt sofort zu handeln. Wie bereits 2018 lassen wir gemeinsam mit Einzelkläger:innen und dem BUND eine Klageschrift von unserem erfahrenen Anwaltsteam ausarbeiten. Noch in diesem Sommer soll die Klage in Karlsruhe eingereicht werden.

Zum Klimaklage-Handout
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Neuestes Update

Die Bundespressekonferenz

Am 26. Juni 2024 wurden drei Klima-Verfassungsklagen bei der Bundespressekonferenz in Berlin vorgestellt. Für die SFV-BUND-Klage auf dem Podium saßen Prof. Dr. Dr. Felix Ekardt als Jurist, der BUND-Vorsitzende Olaf Bandt als Verbände-Vertreter, und Kerstin Lopau als Einzelklagende des SFV. Kerstin hielt für alle Einzelklagenden der drei Klagen ein Eingangsstatement. Für den SFV waren außerdem die Vorstandsmitglieder Susanne Jung und Rainer Doemen, sowie die Mitarbeiterin Linda Kastrup vor Ort, um Interview-Anfragen zu beantworten.

Zur Aufzeichnung Bundespresskonferenz

Alle Infos zur Klimaklage

Warum spielt der SFV eine besondere Rolle bei den Klimaklagen und wie können Sie sich an der Klimaklage beteiligen? Alle Fragen zu unserer Klimaklage #klimageRECHT werden Ihnen hier beantwortet werden:

1. Warum ist eine Klimaklage 2.0 nötig?

Die unzureichende Klimapolitik der Bundesregierung und des Bundestages stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) dar. Bereits 2018 sind wir als Vorreiter vor das BVerFG gezogen und unsere Klage wurde 2021 mit Erfolg gekrönt! 

Doch Bundesregierung und Bundestag missachten das „Klima-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts, das uns im Frühjahr 2021 in wichtigen Punkten recht gab: Noch immer wird die Hauptlast der auf unsere Gesellschaft zukommenden Kosten und Risiken auf die kommenden Generationen verschoben. Das Ambitionsniveau des Klimaschutzgesetzes (KSG) blieb auch nach der ersten Novelle 2021 viel zu niedrig; zugleich hat die Bundesregierung Schritte unterlassen, die wenigstens dieses Ambitionsniveau zu erreichen erlaubt hätten. Ihre Defizite beim Klimaschutz will sie nun mit der zweiten Novelle des KSG nachträglich legalisieren, nachdem Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg diese Versäumnisse im Dezember 2023 und erneut im Mai 2024 ausdrücklich festgestellt und Abhilfe angeordnet hatten.

Die Erde erhitzt sich immer weiter und die Bundesregierung bremst stattdessen gerade in dieser zugespitzten Lagen den Klimaschutz weiter aus. Das ist ein Riesen-Skandal!

Klimaschutz scheitert nicht an technischen Möglichkeiten, sondern am fehlenden politischen Willen. Dem muss nun durch nochmalige höchste Rechtsprechung ein Riegel vorgeschoben werden. Deswegen ziehen wir erneut vor das BVerfG.

2. Wer sind die Kläger:innen?

Neben den beiden Vereinen vertreten vier engagierte Einzelkläger:innen unsere Klage. Alle Klagenden bringen eine besondere Perspektive und Expertise für unser Anliegen mit. Hier können Sie Kerstin, Mareike, André und Karola näher kennen lernen.

1

Ingenieurin

Kerstin Lopau

Kerstin Lopau ist Ingenieurin für erneuerbare Energien und lebt in Potsdam. Sie installiert PV-Anlagen auf Dächern und ist Mitbegründerin des SoLocal-Energy e.V. welcher ein Kollektivbetrieb für die Installierung von Solaranlagen und für Klimabildung ist. Kerstin trägt damit aktiv zu unserer Energiewende bei. Wenn sie nicht auf Dächern unterwegs ist, um PV-Module zu installieren, singt und gärtnert Kerstin gerne.

2

Assistenzärztin

Dr. Mareike Bernhard

Mit den gesundheitlichen Folgen der Klimakrise wird Mareike Bernhard immer wieder in ihrem Beruf konfrontiert. Als Ärztin weiß sie genau, wie katastrophal sich die Klimakrise auf den Körper des Menschen auswirkt. 2018 war ihr Vater, SFV-Vorstand Thomas Bernhard, einer der Einzelklagenden der ersten SFV/BUND-Klimaklage vor dem Bundesverfassungsgericht. Nun zieht Mareike für sich und ihre drei Kinder nach.  

4

Busfahrer

André Wendel

André Wendel transportiert als gelernter Maschinenbauer in Leipzig die Menschen mit dem Bus durch die Stadt. Er sieht die Versäumnisse der Bundesregierung beim Anregen sozialökologische Transformation im Verkehrssektor. Der Einklang von Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit steht für ihn besonders im Vordergrund. Wenn André nicht in seinem Bus unterwegs ist, fotografiert er leidenschaftlich gerne Tiere. 

3

Studentin

Karola Knuth

Mit einem Alter von 23 Jahren ist Karola Knuth die jüngste SFV/BUND-Klägerin. Karola studiert Politikwissenschaften und Geographie in Heidelberg. Sie engagiert sich seit 8 Jahren für mehr Klimagerechtigkeit bei der BUNDjugend und sitzt dort zudem im Bundesvorstand. Neben ihrem Engagement tanzt sie gerne.

3. Was genau war die Klimaklage 1.0?

2018 erarbeitete Prof. Ekardt gemeinsam mit seiner Leipziger Kollegin, Rechtsanwältin Dr. Franziska Heß, die erste Klima-Verfassungsklage. Sie wurde am 22. November 2018 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Diese Klage wurde alleinig vom SFV finanziert. Als Klagende traten neben dem SFV der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sowie neun Einzelkläger auf. Die Klage richtete sich gegen „das Unterlassen geeigneter gesetzlicher Vorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels durch die Bundesrepublik Deutschland“. Mit diesem Unterlassen, so argumentiert die Klageschrift, würden Grundrechte der Klagenden verletzt; die Bedrohung ihrer Freiheitsrechte wirke auch „über Zeitgrenzen und über Staatsgrenzen hinweg“.

2020 wurden beim Bundesverfassungsgericht drei weitere Klimaklagen von unterschiedlichen Vereinen eingereicht.  Alle vier Klimaklagen wurden nun gemeinsam vom BVerfG behandelt. Das Gericht fasste am 24. März 2021 (veröffentlicht am 29. April) seinen Beschluss über die Klimaklagen. Es gab den Verfassungsbeschwerden in Kernpunkten Recht. Es erkannte an, dass der Staat die Freiheit und ihre elementaren Voraussetzungen Leben und Gesundheit gegen den Klimawandel schützen muss. 

Dieses Urteil war ein Meilenstein in der deutschen (und auch internationalen) Rechtsprechung zur Klimapolitik.[5] Seither hat alle Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung den Grundrechtscharakter des Klimaschutzes zu berücksichtigen. 

4. Wie kann ich über die weitere Entwicklung informiert werden?

Wenn Sie konzentriert über News zur Klimaklage informiert werden wollen, dann legen wir Ihnen unseren Klimaklage-Newsletter ans Herz. Damit bleiben Sie zu allen News rund um die Klimaklage auf dem Laufenden. Wenn Sie etwas mehr Infos - auch zur Solarenergie allgemein - wünschen, dann können Sie sich zusätzlich unsere monatliche Rundmail bestellen. Noch mehr Informationen und weitere Einblicke in unsere Arbeit bekommen Sie zudem auf unseren Social-Media-Kanälen. 

5. Wie kann ich die Klimaklage unterstützen?

Um die Bundesregierung auf mehr Klimaschutz zu verklagen, braucht es einen langen Atem - den haben wir, dank Ihrer Unterstützung. Denn die beträchtlichen Kosten der vorbereitenden Gutachten, und auch die der Verfassungsklage von 2018, sind vollständig von unseren Mitgliedern und Spender:innen getragen worden. Gemeinsam haben wir bereits ein großartiges Urteil im Rahmen der Klimaklage 1.0 errungen: Klimaschutz wurde zum Grundrecht. Nun brauchen wir erneut Ihre Unterstützung. 

Werden Sie Mitglied beim SFV und profitieren von zahlreichen Mitglieder-Angeboten. Im selben Atemzug unterstützen Sie die Klimaklage 2.0 mit Ihrem Mitgliedsbeitrag. Machen Sie in Ihrem Freundeskreis auf die SFV-BUND-Klage aufmerksam und sammeln Spenden. Wenn wir alle zusammen kommen, können wir Großes bewegen. Das haben wir 2018 bewiesen, und werden es jetzt erneut tun. Klimaschutz ist Menschenrecht!

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Jeder Beitrag - egal in welcher Höhe - hilft. Nur gemeinsam können wir es schaffen unseren Planeten lebenswert zu erhalten. Danke für Ihr Vertrauen und Ihren Einsatz!

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