Am 23. Oktober 2024 um 17:25 übermittelte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einem breiten Spektrum an Verbänden und Organisationen, darunter auch dem Solarenergie-Förderverein Deutschland, einen 288-seitigen Gesetzesentwurf zu weitreichenden Änderungen des Energiewirtschaftsrechts. Für die Abgabe einer Stellungnahme war zunächst eine Frist bis zum 25. Oktober vorgesehen. Erst auf Druck einzelner Verbände wurde diese Frist geringfügig bis zum Sonntag, 27. Oktober, verlängert.

Es ist für uns nicht ungewöhnlich, Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben unter hohem Zeitdruck auszuarbeiten – ein generelles Problem in der Verbändebeteiligung. Doch selbst in diesem Rahmen erscheint die gesetzte Frist außergewöhnlich kurz und lässt den Eindruck entstehen, dass eine fundierte, kritische Rückmeldung möglicherweise unerwünscht ist. Die vorgeschlagenen Gesetzesänderungen betreffen nämlich nicht nur Detailanpassungen, sondern markieren einen erheblichen Richtungswechsel, insbesondere beim Ausbau Erneuerbarer Energien. Angesichts der Tragweite – etwa das Ende der verlässlichen Finanzierung der Energiewende und ein vorzeitiges Ende der EEG-Förderung – ist die Vorgehensweise überhastet und unangemessen.

Dennoch haben wir am 25. Oktober eine Stellungnahme zu den kritischsten Punkten des Gesetzentwurfs beim BMWK abgegeben, die wir hier dokumentieren.