Sehr tiefgreifende Verschlechterungen gibt es für große Solaranlagen auf oder an Gebäuden und Lärmschutzwänden. Existierte im EEG 2017 noch das Recht, für Strom aus Anlagen von über 100 - 750 kWp eine - wenn auch geringe - Marktprämie im Rahmen der Direktvermarktung zu beanspruchen, gibt es jetzt gleich mehrere Einschränkungen.

Betreiber*innen von Anlagen über 300 kWp - 750 kWp können nur noch für 50% des erzeugten Solarstroms die feste Marktprämie beanspruchen. Das ist kaum zu schaffen - vor allem bei Lärmschutzwänden. Denn sollte es nicht möglich sein, 50 % vor Ort zu verbrauchen, verringert sich der Anspruch für den über 50 % hinausgehenden Anteil auf null (§ 48 (5) EEG 2021). 

 

EEG 2021 § 48 (5): Der Anspruch nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 und 2 besteht für Strom, der erzeugt wird in Solaranlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 300 Kilowatt bis einschließlich 750 Kilowatt, die auf, an, oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand errichtet werden, nur für 50 Prozent der erzeugten Strommenge. Für den darüber hinausgehenden Anteil der erzeugten Strommenge verringert sich der Anspruch nach § 19 Absatz 1 auf null.

 

Eine Scheinlösung bietet § 38 c ff EEG 2021. Dort ist festgeschrieben, dass Aufdach- und Lärmschutzanlagen ab einer Größe von 300 - 750 kWp „freiwillig“ an Ausschreibungen („zweites Segment“) teilnehmen können.

Das Ausschreibungsvolumen für Aufdachanlagen wurde gedeckelt. In 2021 und 2022 sollen zum Beispiel nur 300 MW Solarleistung pro Jahr ausgeschrieben werden. Das ist angesichts des großen Dach- und Flächenpotentials viel zu gering.

Das Ausschreibungsvolumen soll immer auf zwei Ausschreibungstermine – den 1. Juni und den 1. Dezember – aufgeteilt werden. Zwischendrin darf nur geplant und gehofft werden, bei der Ausschreibung zu gewinnen. Der Höchstwert der Ausschreibungsvergütung soll 9,0 ct/kWh betragen und ab Januar 2022 jährlich um 1 Prozent gegenüber dem im Vorjahr geltenden Höchstwert reduziert werden.

Dieser neue Anschlag auf die Energiewende trifft zahlreiche Gebäude- und Betreiberprojekte! Die schwerfälligen Bestimmungen bei der Teilnahme an Ausschreibungen sowie das Risiko, den Zuschlag nicht zu erhalten, wird viele Investor*innen - allen voran Betreibergemeinschaften - aber auch Banken abschrecken. Finanzierungsrisiken sind das Letzte, was man zum Start einer großen solaren Investition benötigt. Auf diese Weise hält sich die konventionelle Energiewirtschaft dezentrale Player auf Distanz.