Am 27. Juni 2023 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Referentenentwurf eines Artikelgesetzes  vorgelegt, welches den Ausbau der Photovoltaik weiter beschleunigen soll. Der Name des Gesetzes lautet: "Gesetz zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung". Vorausgegangen waren mehrere Strategiepapiere, zu denen wir bereits Kommentare ans Ministerium gesendet hatten.

Am 5. Juli schickten wir unsere Stellungnahme zum Referentenentwurf ans BMWK. Sie enthält konkrete Verbesserungsvorschläge in folgenden Bereichen:

  • Agri-PV baurechtlich privilegieren. Wir stimmen mit dieser Vereinfachung zur baurechtlichen Planung überein, kritisieren allerdings die Beschränkung der privilegierten Maßnahmen auf eine Anlage pro Hof und auf 2,5 Hektar. Denn die Abschattung durch Agri-PV kann Pflanzenerträge steigern; sie sind zugleich Maßnahmen der Klima-Anpassung.
  • PV an Verkehrswegen. Die Förderung nach § 48 EEG 2023 wurde auf einen Streifen von 500 Metern längs von Autobahnen und Schienenwegen erhöht. Die Privilegierung laut Baugesetzbuch, die bürokratischen Aufwand bei der Bauplanung reduziert, bezieht sich aber nach wie vor auf einen Streifen von nur 200 Meter. Das kritisieren wir.
  • Ü-20-Anlagen. Der dringende Handlungsbedarf bei PV-Anlagen, die aus der gesetzlichen Vergütung herausfallen, wird im Referentenentwurf nicht adressiert. Zehntausende funktionierende Anlagen drohen demontiert zu werden. Wir mahnen eine kostendeckende Vergütungsregelung über das Jahr 2027 hinaus an.
  • Bürgerenergiegesellschaften. Der angekündigte Abbau bürokratischer Hürden für Bürgerenergiegesellschaften soll nun doch nicht stattfinden. Wir plädieren für die Abschaffung von Sperrfristen und die Rücknahme von Strafandrohungen.
  • Netzanschluss beschleunigen. Wir begrüßen die vorgesehenen Verbesserungen, mahnen aber eine Standardisierung und Vereinfachung von Verfahren an. Außerdem fordern wir einen vorausschauenden Ausbau der Netzinfrastruktur.
  • Steckersolargeräte. Der Referentenentwurf enthält hier zahlreiche Verbesserungen. Mit der Einführung einer „Nullvergütung“ wird aber eine Ungerechtigkeit für Nutzer:innen einer solchen Anlage eingeführt, die behoben werden sollte.
  • Direktvermarktung und unentgeltliche Abnahme. Die unentgeltliche Abnahme (Vergütungshöhe =Null) soll für netzeingespeisten Strom als Alternative zur Direktvermarktung dienen, wenn kein Direktvermarkter gefunden wird, da Solarstrom vorrangig vor Ort genutzt wird. Wir kritisieren, dass die Null-Vergütung automatisch gelten soll, wenn keine andere Vergütungsform gewählt wird. Wir fordern ferner, eine Möglichkeit zum Handel mit grünem Nachbarschaftsstrom einzuführen.
  • Repowering. Wir unterstützen die neuen Möglichkeiten zum Repowering von Dachanlagen. Zugleich weisen wir darauf hin, dass daraufhin die Frage des Recyclings bzw. von Second-Life-Lösungen für Gebrauchtmodule regulatorisch angegangen werden muss.
  • Pönale. Wir wiederholen unsere Forderung, dass bei Pflichtversäumnissen von Anlagenbetreiber:innen die Zurückhaltung der Vergütung bis zur Heilung der Versäumnis ausreichen muss. Exzessive Bestrafung schreckt Investor:innen ab.
  • Garten-PV. Die Bedingungen zur Förderung von PV-Anlagen im Garten sollen nach unserer Forderung weiter verbessert werden. Auch wenn das Dach bereits mit PV belegt ist, soll eine Garten-PV-Förderung möglich sein.
  • Mieterstrommodell. Wir begrüßen die Einbeziehung von Nichtwohngebäuden und andere Verbesserungen im Referentenentwurf. Im Zuge der Ausdehnung des Konzepts auf Quartiere schlagen wir eine Definition des Quartier-Begriffs vor. Außerdem ist eine unbürokratische Abwicklung des Mieterstromzuschlags sowie dessen Erhöhung notwendig. Ferner regen wir eine automatische Teilnahme von Mietparteien an der solaren Stromversorgung an (analog den Regelungen im Heizungsbereich), sofern dem Verbraucherschutz Genüge getan wird.
  • Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung. Das neu eingeführte Modell bietet eine attraktive Alternative zum Mieterstrommodell, weil die Lieferung von Reststrom nicht vom Anlagenbetreiber geschultert werden muss. Das Modell sollte aber bestehende andere kollektive Lösungen nicht verhindern. Der Erfolg der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung ist von Fortschritten bei der Digitalisierung der Energiewende abhängig.
     

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