In den letzten Februartagen sind heftige Stürme und Hagelschauer über Deutschland gezogen, die leider auch zu Schäden an Solaranlagen führten. Damit Sie kurz informiert sind, wie man sich absichern kann, welche EEG-rechtlichen Grundlagen beim Ersatz defekter Solarmodule gelten und wie man defekte Module entsorgt, hier eine Zusammenstellung wichtiger Informationen:

 

Versicherung

Wenn die PV-Anlage beschädigt wurde, sollten Sie schnell handeln. Wir empfehlen, die Versicherung zügig zu informieren und die Module von Solarfachkräften auf Beschädigungen untersuchen zu lassen. Abgerissene Kabel, gelockerte Steckverbindungen und Mikro-Risse auf den Modulen durch Hageleinschläge können zu deutlichen Ertragseinbußen führen. Durch die erhöhte Windlast könnten aber auch gefährliche Defekte an den Unterkonstruktionen entstanden sein, die zügig behoben werden sollten.

Vielleicht nehmen Sie die aktuelle Situation auch zum Anlass, Ihren Vertrag in der Gebäudeversicherung oder speziellen PV-Versicherungen noch einmal überprüfen. Nicht alle Anbieter bieten bei Unwetterschäden ausreichend Schutz. Möglicherweise lohnt es sich, eine zusätzliche Elementarschadenversicherung abzuschließen. Und sollten Sie noch keinen Versicherungsschutz für Ihre PV-Anlage haben, am besten zügig nachholen. Der nächste Sturm kommt bestimmt. Hier finden Sie zusammengefasste Infos zu Versicherungen.

 

Ersatz defekter Module

Wenn die Module nachweislich defekt und beschädigt sind, sollten sie ersetzt werden. Laut § 38b EEG 2021 bleibt das Erstinbetriebnahmedatum der ersetzten Module und damit auch die Vergütungshöhe bestehen. Wichtig ist, dass die Module an demselben Standort und mit gleicher Leistung ersetzt werden.

EEG 2021: “Solaranlagen, die aufgrund eines technischen Defekts, einer Beschädigung oder eines Diebstahls Solaranlagen an demselben Standort ersetzen, sind (…) bis zur Höhe der vor der Ersetzung an demselben Standort installierten Leistung von Solaranlagen als zu dem Zeitpunkt in Betrieb genommen anzusehen, zu dem die ersetzten Anlagen in Betrieb genommen worden sind. (… )“

 

Abbau & Recycling

Bisher ist das Aufkommen defekter Module noch gering. Dennoch gibt es klare Regelungen zur Entsorgung. 

Wichtig ist, dass Solarmodule nicht in den Hausmüll gehören. Sie sind allerdings kein gefährlicher Abfall. Mono- und polykristalline Solarzellen (Marktanteil 94 %) bestehen vorwiegend aus Silizium. Silizium ist zweithäufigstes Element nach Sauerstoff. Wichtige Bestandteile der Module sind Aluminium, Glas, Kunststoff, Silber, Kupfer und Zinn. Schwermetalle wie Cadmium und Blei werden als gefährlich eingestuft und kommen hauptsächlich in Dünnschichtmodule vor (Marktanteil 6 %).

Alle Wertstoffe müssen recycelt werden. Dies entspricht den EU-Vorgaben (EU-Richtlinie 2012/19/ über Elektro und Elektronik Altgeräte) und gilt für sämtliche privat und gewerblich genutzte Elektro- und Elektronikgeräte. Solaranlagen gehören auch dazu. Die Mindestnormen für die Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten werden in Deutschland im Elektro- und Elektrogerätegesetz (ElektroG) geregelt. 

Hersteller und Vertriebsunternehmen sind verpflichtet, die Recyclingstrukturen zu finanzieren. Sie sind dem Netzwerk “PV Cycle” angegliedert. Es beinhaltet ein bundesweit flächendeckend operierendes Rücknahme- und Entsorgungssystem für PV Module, Speicher, Wechselrichter. So gibt es mehr als 60 private Sammelpunkte z.B. bei Installateuren und Entsorgungsunternehmen. Erste Recyclingfirmen haben sich in Deutschland angesiedelt und vielversprechende Ergebnisse bei der Extraktion der Wertstoffe erzielt.

Anlagenbetreiber*innen müssen wissen: Defekte Module können in “haushaltsüblichen Mengen” beim kommunalen Wertstoffhof abgegeben werden. Von dort werden die Module dem Recyclingunternehmen zugeführt. Die Abnahmemenge bestimmt der Wertstoffhof anhand der Vor-Ort-Kapazitäten. Die Rücknahme ist in aller Regel kostenfrei. Die Anlagenbetreiber:innen tragen nur die Kosten für Demontage & Transport.