Auf jedes geeignete Dach gehört eine Solaranlage, möglichst schnell und ohne Komplikationen. Die Prüfung des Netzanschlusspunktes durch den örtlichen Netzbetreiber ist vielerorts ein zeitliches Nadelöhr. Hier könnten Standardisierungen helfen. Einige Netzbetreiber haben bereits Vereinfachungen umgesetzt, aber längst nicht alle.

So kann die Bearbeitung der Anfragen zur Prüfung des Netzanschlusspunktes zur Zerreißprobe führen. Die in aller Regel sowieso schon überlasteten Installations-Fachbetriebe reichen im Auftrag des / der Anlagenbetreiber:in alle technischen und örtlichen Daten zur Solaranlage inklusive sogenannter Konformitätserklärungen zu Wechselrichtern und - sofern geplant - auch zu Batterien zur Prüfung beim örtlichen Netzbetreiber ein. Nun ist Geduld häufig die einzige Option. Dabei könnte jede Vereinfachung und Standardisierung hilfreich sein, um die Zeit zum Prüfen von Unterlagen zu verringern und Verzögerungen beim Anschluss zu vermeiden. 

Hierzu haben wir einige Ideen:

Standardisierte Antragsunterlagen
Alle in Deutschland tätigen Netzbetreiber nutzen die gleichen Antragsunterlagen zur Prüfung des Netzanschlusspunktes. Das bietet die Chance zur Standardisierung und damit auch zum Abbau von Bürokratie. Die häufig beklagte Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Netzregionen wird verringert.

Nutzung gemeinsamer Produktdatenbanken
Konformitätserklärungen aller in Deutschland in Verkehr befindlichen Wechselrichter und Batterien müssen nicht mehr vom Installateur eingereicht werden. Sie befinden sich in einer gemeinsamen Datenbank und werden vom Netzbetreiber digital abgerufen. Es reicht aus, wenn der Hersteller und der Typ des Wechselrichters und der Batterie benannt wird.

4-wöchige Anschlusszusage bis 30 kWp
Die Prüfzeiträume der Netzbetreiber müssen transparent und zuverlässig eingehalten werden. Der im EEG festgeschriebene Zeitrahmen ist mit “unverzüglich” viel zu unbestimmt geregelt. Netzbetreibern ein schuldhaftes Verzögern der Netzanschlussprüfung nachzuweisen, wird den wenigsten Investor*innen gelingen. Es braucht feste Termine, an die sich alle halten müssen. Momentan ist im EEG festgeschrieben, dass bei Anlagen bis 10,8 kWp der Netzanschlusspunkt grundsätzlich als geeignet gilt, wenn sich der Netzbetreiber nicht innerhalb von 4 Wochen zurückmeldet. Die Anlage kann installiert und angeschlossen werden. Wir schlagen vor, die Regelung für Anlagen bis 30 kW auszuweiten.

Anlagen sofort in Betrieb nehmen
Die zeitlichen Engpässe bei der Installation von digitalen Zählern verzögern die Energiewende. Wir schlagen vor, dass private Messeinrichtungen zur Messung der Einspeisung wieder erlaubt sein müssen, wenn Netzbetreiber nicht rechtzeitig Termine zur Installation der modernen Messeinrichtung anbieten können. Es müssen verbindliche Minimalanforderungen definiert werden, die die eingespeisten Kilowattstunden bis zur Einbindung von finalen Messeinrichtung sicherstellen. Hier können Hutschienenzähler zum Einsatz kommen.

Darüber hinaus begrüßen wir die Initiative der Bundesrates zur EEG-Novelle 2023, bei der die Realisierung von Ausbauvorhaben des Verteilernetzes bereits in § 1 EEG "Zielsetzung" in das öffentlichen Interesse gerückt wird. Der umfassende Ausbau der Erneuerbaren Energien benötigt tatsächlich große Investitionen in Verteilnetze. Damit könnten die aktuell auf EE-Investor:innen abgewälzten Netzausbaukosten bis zum nächstliegenden, technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt vermindert und die systemdienliche Netzintegration Erneuerbaren efferktiv und zu geringeren Kosten umgesetzt werden. Zu den notwendigen Netzintegrations-Investitionen müssten aus unserer Sicht auch Speicher zählen.