Solarspitzengesetz - Aktuelle Neuerungen im Energierecht
Worum geht es?
Die zentralen Inhalte des neuen Gesetzespakets umfassen mehrere wesentliche Maßnahmen zur Regulierung und Steuerung erneuerbarer Energieanlagen:
- Netzdienliche Steuerung von EE-Anlagen: Betreiber erneuerbarer Energieanlagen (EE-Anlagen) werden verpflichtet, ihre Anlagen technisch so zu betreiben, dass sie netzdienlich arbeiten können.
- Einführung von Nullvergütungen für EE-Anlagen ab 2 kWp bei negativen Strompreisen: Alle Neuanlagen mit einer Leistung über 2 Kilowattpeak (kWp), die mit einem intelligenten Messsystem (iMSys) ausgestattet sind, erhalten in Zeiten negativer Strompreise keine Vergütung für die eingespeiste Energie. Bestandsanlagen können freiwillig in die Nullvergütung wechseln und bekommen dafür einen Bonus von 0,6 Ct/kWh.
- Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung („Kappung“) für PV-Anlagen ohne iMSys: Neue Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit einer Leistung ab 2 kWp dürfen nur 60 % ihrer maximal möglichen Wirkleistung ins Netz einspeisen, sofern sie nicht über ein intelligentes Messsystem verfügen. Diese Maßnahme soll eine Überlastung der Netze verhindern und Anreize für die Installation moderner Mess- und Steuerungstechnik schaffen.
- Erhöhung der Preisobergrenzen für Messeinrichtungen: Die zulässigen Preisgrenzen für Mess- und Steuerungseinrichtungen werden deutlich angehoben.
Bitte beachten Sie, dass das Gesetz erst mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft tritt. Wir werden darüber berichten.
Im Folgenden erhalten Sie eine detaillierte Übersicht der geplanten Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes, des Messstellenbetriebsgesetzes und des Erneuerbaren-Energien-Gesetz.
Unsere Pressemitteilung finden Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Die Zusammenstellungen erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Wir übernehmen kein Gewähr für die Richtigkeit der Angaben. Wir haben die rechtlichen Formulierungen nicht kommentiert und in aller Regel sprachlich nicht verändert.
Bei weiteren Rechtsfragen und Problemen empfehlen wir die Hilfestellung eines Juristen / einer Juristin.
Historie zum Gesetz
Der vorliegende Gesetzestext hat eine lange Änderungshistorie, die bereits im Sommer 2024 begann. Einige wünschenswerte Änderungen sind durch die schnelle Umstruktierung des Gesetzes nach dem Bruch der Ampelkoalition nicht weiter verfolgt worden. In den folgenden Dokumenten können Sie die ursprünglich geplanten Neuerungen nachlesen. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die so dringende Entbürokratisierung im Bereich der kleineren Anlagen sowie neue Gesetzesinitiativen wie das Energy Sharing weiterhin Gehör finden und in künftige Gesetzgebungsprozesse eingearbeitet werden!