Schleswig-Holstein
Klimaschutz Förderprogramm/ Stand Juli 2023
- Wärmepumpe bis zu 2.000,00 EUR
- Solarkollektoranlage bis zu 900,00 EUR
- Anschluss an ein Wärmenetz bis zu 500,00 EUR
- Biomasseheizungen bis zu 900,00 EUR
Förderrichtlinien Förderung nicht-fossiler Heizsysteme im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“
- Balkonmodule: 200€, max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten
- bis zu 150 € zusätzlich für Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld
Förderrichtlinie Balkon-Solar:
- Batteriespeicher mit nutzbaren Kapazität von mind. 2 kWh bis 750 €
- bis zu 1500€ für Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung, Sozialhilfe, Wohngeld, max. 50% der förderfähigen Gesamtkosten
Förderrichtlinie Batteriespeicher
Kiel
Stand Juli 2023
Ab 2022 stehen pro Jahr Fördermittel in Höhe von 300.000 Euro für Kieler Bürger*innen, Unternehmen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Institutionen zur Verfügung
- PV bei Einfamilienhäusern: jedes kWp Photovoltaik-Leistung, die über eine Leistung von 5 kWp hinaus installiert wird, wird mit 300 Euro bezuschusst
- Balkon-Solar: 100 Euro pro Anlage
- sowie Förderung von Photovoltaikanlagen bei Mehrfamilienhäusern, auf Nichtwohngebäuden und Freiflächen und Mieterstromanlagen
weitere Infos: