Förderprogramme in NRW

NRW LANDESFÖRDERUNG

Stand Juli 2023

 

Förder-Navi NRW: Übersicht über Förderprogramme aus den Bereichen Energie- und Ressourceneffizienz, Gebäude und Wärme, Mobilität

https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/themenbereich/-1

https://tool.energy4climate.nrw/foerder-navi/kurzergebnis?themenfeldids=8&foerderartids=-1&foerdergeberids=-1&antragstellerid=3&clusterid=1&suchfeld=

 

Wie finde ich das richtige Förderprogramm?

Alle Informationen darüber über die Verbraucherzentrale NRW

https://www.verbraucherzentrale.nrw/wissen/energie/foerderprogramme/zuschuesse-fuers-eigenheim-so-finden-sie-das-richtige-foerderprogramm-43745

 

baulichen Umsetzung von Mieterstrommodellen im Rahmen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus

Bewilligungsschlußtermin 15.11.23!

  • bis 2.500 € für technische Installation und vorbereitende Maßnahmen des Daches
  • bis 5000 € für Modernisierungen

Der Zuschuss berechnet sich pro Wohnung des geförderten Gebäudes.

Bedingung: „Zuschuss Mieterstrom NRW 2023“ wird für alle Neubauvorhaben und Modernisierungen gewährt, in der mindestens eine geförderte Wohneinheit realisiert wird oder wurde

Auch für Bauvorhaben, die eine Bewilligung aus der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen vor 2023 erhalten haben, kann ein Zuschuss beantragt werden. 

Die Förderung kann bei den örtlichen Bewilligungsbehörden beantragt werden. Bewilligungsbehörden sind die Kreise und kreisfreien Städte. 

https://www.land.nrw/pressemitteilung/ministerin-scharrenbach-zehn-millionen-euro-fuer-den-ausbau-von-mieterstrom

https://www.nrwbank.de/de/foerderung/dokumente/zuschuss-mieterstrom-nrw-2023.pdf?contentType=application/pdf&pfad=/2/7/10127/

 

 

Erneuerung der Hauselektrik in bestehenden Mehrparteienhäusern im Vorfeld der Installation einer neuen Photovoltaik-Anlage
 

  • max. 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, max 20.000 €

https://www.bra.nrw.de/system/files/media/document/file/230330_progres.nrw-kst_final.pdf

 

 

NRW-Landesprogramm progres.nrw − Klimaschutztechnik
FÖRDERÜBERSICHT 2023

Förderprogramm  »progress.nrw«: Anträge nur noch bis 4. Dezember möglich

Das Wirtschafts- und Klimaschutzministerium Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, dass Anträge für das Förderprogramm progress.nrw nur noch bis zum 4. Dezember eingereicht werden können. Das Ministerium weist außerdem darauf hin, dass die Förderanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet werden. Das Programm läuft Ende des Jahres aus.

 

Die finanzielle Förderung für die Installation und den Ausbau von Photovoltaikanlagen (Förderbausteine 6.1.2 bis 6.1.9.) werde im nächsten Jahr aufgrund der angespannten Haushaltslage vorerst nicht weitergeführt, so das Ministerium. Bei Neubau- oder Sanierungsprojekten bestehe jedoch weiterhin die Möglichkeit, Fördermittel für Solarenergie über das KlimaQuartier.NRW zu erhalten."

 

Info Stand Mai 2023

  • Große Solarthermie-Anlagen 20-100qm
  • PV-Anlagen, die nicht über das EEG gefördert werden, u.A.
    • Freiflächen-PV, Dachanlagen von Kommunen
    • Erneuerung der Hauselektrik in Mehrparteienhaushalten im Vorfeld der Installation einer PV-Anlage
    • Fassaden-PV-Anlagen
    • Carports mit PV-Dach

Geltungsdauer zunächst bis 30.06.2024

 

weitere Informationen:

STÄDTEREGION AACHEN

Förderrichtlinien 2024

https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/foerdermittelmanagement-s-60/foerderprogramme-erneuerbare-energien

 

Antrag möglich ab 1.4.2024

Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke):     Fördertopf 2024: 100.000 Euro (2023: 200.000 Euro)

•       Die Fördersumme für steckerfertige PV Anlagen beträgt ab 2024 pauschal 100 Euro pro Anlage.

•       Förderfähig sind nur neu gekaufte Anlagen bis maximal 800 Watt

•       Die Anlage muss bezahlt und in Betrieb genommen worden sein.

https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/690240/show

 

Photovoltaikanlagen + Speicher:              Fördertopf 2024: 328.000 Euro (2023: 228.000 Euro)

Antrag möglich ab: 01.06.2024

•       Die Fördersumme für eine PV-Anlage ab 4 kWp beträgt pro kWp pauschal 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1000 Euro.

•       Die Fördersumme bei einem Batteriespeichersystem ab 4 kWh ist pauschal 1000 Euro.

•       Es wird eine Bescheinigung des Fachunternehmens benötigt

https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/290450/show

 

Regenerative Gebäudetechnik:

Antrag möglich ab: 01.06.2024           Fördertopf 2024: 228.000 Euro (unverändert)

•       Es gibt Fördermittel für den Umstieg von fossilen Heizungsanlagen auf:

o        Wärmepumpen - Luft-Wasser

o        Sole-Wasser (Geothermie)

o        Pelletheizung

o        Photovoltaik-Kombination

o        Solarthermische Anlagen

o        Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern

o        Durchführung hydraulischer Abgleich /Heizlastberechnung

o        Neu: Thermografie-Gutachten (zur Aufdeckung von Wärmeverlusten)

o        Neu: Einbau zentraler Zu- und Abluftanlagen

o        Kosten der Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW

o        Neu: Bonus, wenn die gleichzeitige Umsetzung einer weiteren Maßnahme durch einen Förderbescheid des BAFA nachgewiesen wird

•       Auch hier wird eine Fachunternehmensbescheinigung benötigt

https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11960/show

 

Dach- und Fassadenbegrünung:            Fördertopf 2024: 19.000 Euro (unverändert)

Antrag möglich ab: 01.04.2024

•       Die Fördersumme beträgt bis zu 2.000 EUR pro Gründach, bei einer Fassadenbegrünung max. 3.000 EUR pro Gebäude.

•       Der Antrag muss vorab gestellt werden mit Kostenvoranschlag des Fachunternehmens

https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/249070/show

 

 

 

STADT AACHEN

Stand Jan 2023

Achtung: Antragstellung nur noch bis 14.8.23 möglich! Danach sind die

Fördermittel für 2023 ausgeschöpft

 

  • PV-Anlagen 1 bis 30 kWp: zwischen 500€ und 2500€ je nach Anlagengröße
  • Solarthermische Anlagen: ohne Heizungsunterstützung: 1500€. Mit Heizungsunterstützung 2500€ pauschal.
  • Stromspeicher: In Kombination mit PV-Anlage: 100€/ volle kWh, max. 2000€
  • Balkonmodule: 150 bis 600 Wp: 200€
  • ACHTUNG: Erwerb, Installation, Inbetriebnahme bzw. Umrüstung erst nach Förderbewilligung!

Link

Antrag

 

 

HERZOGENRATH

Stand Juni 2023

 

  • Förderung von Balkon-PV: 100 €/Wohneinheit

https://www.herzogenrath.de/bauen-planen-umwelt/umwelt-und-klimaschutz/foerderrichtlinie/

 

Bielefeld

Stand Jan. 2024

Das Förderbudget für die Solarförderung ist aufgrund der enormen Nachfrage leider ausgeschöpft. Es werden daher keine weiteren Anträge mehr entgegengenommen. Ob und wann es wieder eine Solarförderung geben wird, ist zurzeit nicht abzusehen

 

BONN

Stand Juni 2023

  • Im Segment der Wohnhäuser bis drei Wohneinheiten wird der Photovoltaik-Zuschuss in Höhe von 100€ je installiertem Kilowatt Peak seit 1.1.2023 nur noch dann gewährt, wenn die Antragstellenden die für die solare Nutzung geeigneten Dachflächen voll belegen!
  •  300 Euro je kWp Leistung für Photovoltaik auf Dächern von Mehrfamilienhäusern ab vier Wohneinheiten sowie an allen Fassaden
  • Stecker-Solargeräte auf Haus- und Garagendächern werden seit dem 1. April 2023 nicht mehr gefördert. Die Mini-Solaranlagen werden aber weiterhin bezuschusst, wenn sie am Balkon, an der Fassade, auf der Terrasse oder im Garten befestigt bzw. aufgestellt werden. Der Zuschuss ist abhängig von der Einspeiseleistung und dem Kaufpreis
  • Maßnahmenbeginn erst nach Bewilligung der Fördergelder

Link

https://www.bonn.de/solar

 

 

Bochum

Stand Juli 2023

Achtung: Eine Antragstellung ist ab sofort nicht mehr möglich. Die Fördermittel wurden für das Jahr 2023 bereits vollständig erschöpft!

  • PV-Anlage über 1 kWp - 500 Euro
  • plus 250 Euro für jede weitere installierte Kilowatt Peak, höchstens jedoch 2.250 Euro, maximal 8 kWp
  • Balkonanlagen mit einer Leistung von 400 - 600 Wp bis max. 400 Euro

Link

https://www.bochum.de/C125830C0042AB74/vwContentByKey/W2CSEBVZ412BOCMDE/$File/2023_06_01_Foerderrichtlinie_PV.pdf

 

 

Dortmund

Stand Juli 2023

Errichtung von Photovoltaikanlagen ab einer gesamten Nettoleistung von 5 kWp auf Vereinsgebäuden im Stadtgebiet Dortmund:

  • 50 % der als förderungsfähig anerkannten Kosten, jedoch maximal 8.000,00 Euro je Verein

Antragstellung bis 31.10.23 möglich

https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/planen_bauen_wohnen/dlze/foerderprogramme/index.html

 

 

Duisburg

Stand Juli 2023

HINWEIS: Das Antragsfenster für die städtischen Förderprogramme (Photovoltaik- und Fahrradförderung) wurde aufgrund der großen Nachfrage geschlossen. Aktuell können keine Förderanträge gestellt werden.


Es wird daran gearbeitet, weitere Fördermöglichkeiten anbieten zu können. Sobald Informationen zu den Förderungen vorliegen, werden diese frühzeitig u.a. hier bekanntgegeben.

 

https://www.duisburg.de/microsites/klimaschutz/aktuelleprojekte/foerderprogramme.php

 

 

KREIS DÜREN

Stand Juni 2023

 

 

DÜSSELDORF

Stand Juli 2023

Erst nach dem Erhalt der vorläufigen Fördernummer dürfen Sie den Auftrag erteilen.

  • PV-Anlagen größer 0,6 bis 10 kWp: 300 € pro kWp
  • größer 10 kWp: 200 € pro kWp über 10 kWp
  • Intelligente Messtechnik bei PV-Anlagen in MFH: 40 %  der anrechenbaren Brutto-Investitionskosten, max. 4000 EUR.
  • Batteriespeicher: 250,- € je kWh Speicherkapazität
  • Balkonanlagen: 50%, max. 600,-€
  • Solarthermie für Warmwasserbereitung: 1.000,-€
  • Solarthermie für Heizungsunterstützung: 120,- bis 200,-€ /m² Kollektorfläche
  • Innovationsbonus PV + Wärmepumpe: + 30 % Zuschuss für PV + Speicher

Link

 

 

ERKRATH

Stand Juli 2023

Förderprogramm der Stadtwerke
https://www.stadtwerke-erkrath.de/service/foerderprogramme/foerderung-photovoltaik/

  • PV-Anlagenbetreiber muss Kunde der Stadtwerke Erkrath sein 100% Ökostrom beziehen.
  • Anlage wird neu in Erkrath errichtet und ist noch nicht in Betrieb.
  • PV-Anlage hat eine maximale Leistung von 30 kWp.
  • Die Förderung beträgt 3,0 ct/kWh zzgl. Umsatzsteuer. Die Förderung kann nochmals um 0,5 ct/kWh durch Kundenwerbung erhöht werden.

 

 

ESSEN

Stand Sept. 2024

https://www.essen.de/leben/umwelt/klima/klimaschutz/solarfoederung.de.html

 

 

 

GELSENKIRCHEN

Stand Juli 2023

Die dem Förderprogramm zur Verfügung stehenden Finanzmittel für den Förderzeitraum 2023 sind ausgeschöpft.

Informationen über die Fortführung oder eventuelle Anpassungen des Förderprogramms für das Jahr 2024 werden auf der Homepage der Stadt Gelsenkirchen bekannt gegeben.

Link

 

 

GLADBECK

Antrag vorerst nur bis 30.11.23 möglich

  • 600 Euro für eine PV-Anlage
  • 500 Euro optional für einen Batteriespeicher

Link

 

 

GÜTERSLOH

 

Die Mittel für das Förderprogramm 2023 sind bereits ausgeschöpft, der Fachbereich Umweltschutz nimmt keine Anträge mehr entgegen!

 

 

 

 

HALTERN AM SEE

Antrag vorerst nur bis 30.9.23 möglich

Das Gebäude muss mind. 10 Jahre alt sein und sich im Stadtgebiet von Haltern am See befinden

  • PV-Förderung in Kombination mit Dachsanierung, ab einer Modulfläche von 10 m² - 1000 Euro Zuschuss

 

 

 

Kamp Lintfort

Stand Juli 2023

 

  • 1000€  Auf Einfamilienhäusern, älter als 10 Jahre, in Kombination mit einer Dachdämmung

https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/foerderung-photovoltaik-mit-dachdaemmung/

 

 

Oer Erkenschwick

Antrag vorerst nur bis 30.9.23 möglich

 

  • 300€  Photovoltaik-Anlagen ab einer Modulfläche von 10 m² für
    bestehende und/oder neu zu errichtende Einfamilienhäuser im Stadtgebiet

https://www.oer-erkenschwick.de/Inhalte/Leben_Wohnen/Klimaschutz/Solarmetropole_Ruhr/RVR_PV_Richtlinie_%20Buerger_2022.pdf

 

 

Recklinghausen

Stand Juli 2023

 

  • 400€ pro PV Anlage
  • 100€ zusätzlich für Ökostrom-Kund*innen der Stadtwerke Recklinghausen
  • 100€ für Stecker - Solargeräte

https://www.recklinghausen.de/Inhalte/Startseite/Klima_Mobilitaet/Foerderprogramme/index.asp

 

 

KÖLN

Ab 2.Oktober 2023

  • Netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen:
    300 Euro pro kWp (bis 10 kWp)
    250 Euro pro kWp (ab 10 kWp bis maximal 50 kWp)
  • Mieterstrom-Lösungen für Bestandsgebäude mit mehreren Wohn- / Gewerbeeinheiten:
    bis zu 6.000 Euro maximal - 50 Prozent der förderfähigen Kosten
  • Bonus Dachbegrünung unter Photovoltaik-Anlage:
    50 Euro pro kWp
  • Batteriespeicher: Neuinstallation oder Erweiterung von stationären Speichersystemen in Kombination mit erstmalig errichteten und bestehenden netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen:
    250 Euro pro kWh maximal die zweifache Leistung der Photovoltaik-Anlage
  • Steckersolargeräte: Das Steckersolargerät muss als Gesamtpaket eines Anbieters gekauft werden (PV-Module,
    Mikro-Wechselrichter, Kabel und Stecker sowie gegebenenfalls Befestigungsmaterial).
    • Geräte im Eigenbau sind von der Förderung ausgeschlossen.
    • Geräte kleiner 600 Watt Einspeisung werden nicht gefördert.
    bis zu 300 Euro pro Wohn- / Gewerbeeinheit
    bis zu 600 Euro für Köln-Pass Inhaber*innen
  •  
  • Bonus Photovoltaik-Anlage mit gleichzeitiger Dachbegrünung
  • Bei Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf einer Dachfläche, die gleichzeitig unter Inanspruchnahme des Förderprogramms „GRÜNhoch3,Dächer,Fassaden, Höfe“ begrünt
    werden soll, wird ein  von 50 Euro pro kWp installierter LeistungBonus gewährt.

Link
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/klima-umwelt-tiere/klima/photovoltaik-klimafreundliches-wohnen

https://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/pdf57/altbausanierung/sk_326_23_f%C3%B6rderrichtlinien_photovoltaik_klimafreundliches_wohnen_amt_57_barrierefrei.pdf

 

 

METTMANN

Stand Juli 2023

  • Förderung für Steckersolaranlagen:
    • 250-430 Watt: max. 200€, max. 50% der Anschaffungskosten
    • 430-600 Watt: max. 400€, min. 2 PV-Module, max. 50% der Anschaffungskosten
    • Sollte vom zuständigen Stromnetzbetreiber eine Energieeinspeisesteckdose gefordert werden, können zusätzlich pauschal 50 € für die Installation beantragt werden

Link

 

 

KREIS BORKEN

Stand Juli 2023

 

Förderung von Batteriespeicher-Nachrüstungen für Ü20-PV-Anlagen, wenn Inbetriebnahme vor dem 1.1.2005 erfolgte

  • 500€ - für 2 bis <10 kWh Bruttospeicherkapazität
  • 1000€ - für10 kWh Bruttospeicherkapazität
     

Gültigkeitszeitraum 01.01.2023 – 31.12.2023

http://www.kreis-borken.de/speicherfoerderung

 

 

MÜNSTER

Stand Juli 2023

 

  • 300 EUR pro kWp - Photovoltaikanlage auf einem Gründach, einem Mehrfamilienhaus oder an der Fassade
  • Aufwandsentschädigung für PV-Partys
  • 150 € für Feste auf denen eine Stecker-PV oder
  • 300 € für Feste auf denen eine netzgebundene PV-Anlagen
  • https://packsdrauf.de/gastgeberin/

Link

 

 

OBERHAUSEN (Innovation City)

Stand Juli 2023

Quartier Alstaden-West, Osterfeld Mitte / Vondern

  • PV-Anlagen: 2000€ für Anlagen > 4 kWp
  • Speicher für Photovoltaik: 800 €
  • Solarthermie ab 3m³: 1000 €
  • diverse weitere Maßnahmen

 

 

 

STADT SCHWERTE

Info Stand März 2023

  • Installation von neuen steckbaren Stromerzeugungsgeräten (Balkonmodule / Stecker-Solar-Geräte) bis 600 W Leistung bei Zwei- und Mehrfamilienhäusern:: pauschal 100,00 Euro je Wohnung
  • PV-Anlagen ab einer Modulfläche von 10 m²:  pauschal 500,00 Euro.

Link

Antrag

 

 

SENDEN

Stand Juli 2023

 

  • Steckersolaranlage: 50% des Kaufpreises bis 600 Watt Anschlussleistung  max. 200 € pro Anlage
  • kostenlose BürgerSolarBeratung für PV Interessierte

Link

 

 

SOEST

Stand Juli 2023

 

  • 500€ pro Anlage zwischen 6 kWp und 15 kWp. Förderung kleinerer Anlagen nur bei vollständiger Ausnutzung aller geeigneten Dachflächen
  • 500€ für einen Batteriespeicher
  • Förderung muss vor Ausführungsauftragsvergabe bewilligt sein

Link

 

 

 

Übach - Palenberg

Stand Juli 2023

  • Antragseinreichung bis 30.11.2023 !
  • Stecker-Solaranlagen: 150,00 Euro bis 600 Watt Leistung

Geräte an neuen Einfamilienhäusern in Eigennutzung, die jünger als 5 Jahre
sind, sowie Gartenhäuser sind nicht förderungsfähig!

 

Förderrichtlinien

https://service.uebach-palenberg.de/suche/-/vr-bis-detail/dokument/579100/download?_19_WAR_vrportlet_priv_r_p_action=vr-bis-detail-dienstleistung-show

 

 

 

Kreis WARENDORF

Stand Juli 2023

eine Verlängerung der eigentlich inzwischen abgelaufenen Antragsphase ist möglich, wenn das 1000 PV-Ankagen Fö-Rrogramm noch nicht nicht ausgeschöpft ist

 

Info

  • neue Antragsphase vom 19.6.23 bis 2.7.23 im Rahmen von Förderprogramm 1000 Photovoltaikanlagen im Kreis Warendorf
  • 4 kwp Mindest - Leistung

Link

 

 

Wuppertal

Stand Juli 2023

Förderungen im Bereich Sanierung der Gebäudehülle, Erneuerbare Energien, Dach- und Fassadenbegrünung...

Antragstellung bis 5.4.24 möglich

Es gilt ein Förderhöchstbetrag von max. 3.000 Euro pro Haushalt

 

PV Dach oder Fassadenanlage/Solardachziegel: 100 €/kWp
max. 1000 € pro Objekt

 

weitere Infos, Anträge

https://www.wuppertal.de/microsite/klimaschutz/foerderung/weitere-inhalte/foerderprogramm_energieeffizient-sanieren.php

//www.wuppertal.de/microsite/klimaschutz/dokumente_downloads/Tabelle-Foerderquoten-und-Foerderbedingungen-Erneuerbare-Energien.pdf