Wir brauchen eine gewinnbringende Solarstromvergütung und eine bürokratiearme solare Vor-Ort-Versorgung.
Veröffentlichung der Bundesnetzagentur (BNetzA)
Einspeisevergütungen und Marktprämien für Solarstrom
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht regelmäßig die neuen PV-Einspeisevergütungen und die "anzulegenden Werte" für die Berechnung der Marktprämie zum Direktvermarkten von Solarstrom. Die Höhe der EEG-Vergütung wird maßgeblich durch den Inbetriebnahmezeitpunkt bestimmt und bleibt für 20 Jahre zzgl. der verbleibenden Monate des Inbetriebnahmejahres fest. Weitere Kriterien zur Bestimmung der Vergütungshöhe sind der Montageort, die Anlagengröße sowie der Eigenverbrauch und dessen Anteil an der Gesamterzeugung.
Bundesnetzagentur: Alle Vergütungssätze