Bonner Stadtwerke halten stand
Trotz der äußerst gespannten Situation auf dem Strompreismarkt beteiligen sich die Bonner Stadtwerke auch weiterhin an der Förderung von SolarstromanlagenVon Susanne Jung
Umlage der Mehrkosten
Schon Mitte August drang an die Öffentlichkeit, daß die Stadtwerke Bonn trotz Vorwarnungen beabsichtigen, die Mehrkosten, die aus erhöhten Einspeisevergütungen für Regenerative entstehen, in Höhe von 0,2 Pf/kWh auf die Durchleitungsgebühren umzulegen. Sie boten damit all denjenigen KV-Gegnern die Stirn, die meinen, diese Umlage sei im Stromeinspeisungsgesetz nicht geregelt. (Vgl. Artikel Seite 13/Solarbrief 3/99)
>Die meisten deutschen Stadtwerke, die erhöhte oder kostendeckende Einspeisevergütungen gewähren, entschieden sich im Gegenzug eher für eine Eigenfinanzierung der entstehenden Kosten. Andere Stadtwerke gar beendeten bereits erfolgreich gelaufene Programme.
Neue Vergütungsregeln in Bonn
Künftige PV-Anlagen-Betreiber werden ab 1.Oktober in Bonn mit günstigen Fördersätzen gelockt. Unter dem Stichwort "erhöhte Einspeisevergütung" zahlen die Stadtwerke Bonn für jede in ihr Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom einen Festpreis von 1.- DM. Dies wird wie gehabt in einem 20jährigen, unkündbaren Vertrag zwischen den Stadtwerken und den Solaranlagenbetreiber festgeschrieben. Das Neue: Der Betrag von 1.-DM wird auch dann nicht gemindert, wenn andere Fördermittel in Anspruch genommen werden. Zuschüsse des Landes NRW (REN) in Kombination mit dem 100.000-Dächerprogramm der Bundesregierung können somit ohne Bedenken und Abstriche in Anspruch genommen werden.
Unseren Lesern des Solarbriefes ist sicher bekannt, daß
wir in unserer KV-Karte auf der Rückseite des Solarbriefes immer nur die
Städte mit einem schwarzen Quadrat führen, die eine "echte"
kostendeckende Vergütung zahlen. Dabei sind wir mit der Vergabe dieses
schwarzen, quadratischen Gütesiegels äußerst kleinlich. Nur
dort, wo Anlagenbetreiber all die Kosten zurückerhalten, die den
wirtschaftlichen Betrieb einer Solaranlage ermöglichen (siehe Merkblatt der
Strompreisaufsicht NRW vom 08.12.98, Info 144 des SFV), kann von einer
"echten" KV ausgegangen werden.
Es fehlen 4 Pfennige
Nach unseren Berechnungen, (auch wenn wir uns gerade in diesem
Fall äußerst kleinlich vorkommen) fehlen leider noch 4 Pf/kWh, um
eine Kostendeckung zu erreichen und somit das schwarze Quadrat zu zeichnen. Wir
gehen jedoch davon aus, daß die Strompreisaufsicht NRW am Ende dieses
Jahres die Berechnung der Kostendeckenden Einspeisevergütung anhand einer
Musteranlage den neuen Preisentwicklungen anpaßt. Somit wird Bonn im
nächsten Jahr sicher wieder als KV-Stadt auf unserer Karte
erscheinen. Wie die Hamburgischen Electricitätswerke (HEW) sich geschickt aus der
Affäre ziehen. Eulenspiegel läßt
grüßen!
HEW senkt Solarstromvergütung um einen halben
Pfennig
Von Irmhild Kopfermann
Die Hamburgische Electricitätswerke AG (HEW) in Kooperation mit der Umweltbehörde hatte gerade zum 1.Juli 99 ein neues Vergütungsangebot für Solarstromerzeuger aufgelegt - in Reaktion auf das 100.000-Dächer-Programm: 1,30 DM/kWh für Anlagen von 1-5 kWp; 1,10 DM/kWh für Anlagen >5-10 kWp und 0,90 DM/kWh für Anlagen > 10-50 kWp.
Nun senkt die HEW ab sofort die Vergütung für Anlagen der beiden Größenklassen bis 10 kWp um jeweils einen halben Pfennig pro Kilowattstunde und zahlt nur noch 1,295 bzw. 1,095 DM/kWh.
Was ist passiert?
Die Hamburgische Solarstrom-Betreibergemeinschaft "So-Watt!" hatte sich beim HEW beschwert: Solaranlagenbetreiber seien durch das neue HEW-Modell benachteiligt, wenn sie ein Darlehen nach dem 100.000-Dächer-Programm in Anspruch nehmen wollten. Tatsächlich seien die Vergütungspreise geringer als behauptet, da unausgewiesene Verzugszinsen enthalten sind (die HEW zahlt die Solarstromvergütung nur einmal jährlich nachträglich und - nach bisherigen Erfahrungen - mit teilweise erheblicher Verspätung, was rechnerisch bisher einer Stundung der Gesamtbeträge der Jahresvergütung von 9½ bis 21 Monate entsprach). Da die Vergütungspreise nicht korrekt angegeben sind, erhielten die Betreiber von Solarstromanlagen bis 10 kWp nach dem 100.000-Dächer-Programm einen um 5% geringeren Darlehensbetrag (bezogen auf die Investitionskosten). Diese Benachteiligung summierte sich im Verlauf der 10 Jahre Vertragsdauer auf Beträge in der Größenordnung von 500 DM pro installiertes Kilowatt. Die HEW wurde aufgefordert, endlich Abschlagszahlungen auf die Solarstrom-Jahresvergütungen zu leisten, bzw. - hilfsweise - wenigstens die enthaltenen Verzugszinsen auszuweisen und die Vergütungspreise korrekt anzugeben, um Antragstellern beim 100.000-Dächer-Programm die Aufnahme eines entsprechend höheren Darlehensbetrags zu ermöglichen.
Was sagt die HEW hierzu
Die HEW behauptet hierzu, der Verwaltungsaufwand für Abschlagszahlungen und die Ausweisungen von Verzugszinsen sei zu hoch. Mit dem Trick, die Solarstromvergütung um ½ Pfennig zu senken, zieht sie sich schlau aus der Affäre. Eulenspiegel läßt grüßen.
So-Watt! hat langen Atem
Das Gerangel zum Thema Abschlagszahlungen ist bereits ein "Dauerbrenner" zwischen So-Watt! und HEW. Seit mehr als 3 Jahren beanstandet So-Watt! den Zahlungsmodus und kämpft um Abschlagszahlungen - die eigentlich unter Kaufleuten eine Selbstverständlichkeit sind und die die HEW von ihren Kunden (!) ja auch selbstverständlich erhebt. Die Berechtigung der Forderung von Abschlagszahlungen auf die Solarstromvergütung war sowohl von der Umweltbehörde als auch von der Handelskammer bestätigt worden - aber merkwürdigerweise gelang es keiner der beiden Institutionen, die Forderung bei "Ihrer Allmacht" der HEW geltend zu machen (die Handelskammer fordert gleichwohl Beitragszahlungen von ihrem "Zwangsmitglied" So-Watt!) So-Watt! hatte übrigens der HEW mehrfach angeboten, das Inkasso für die eigenen Anlagen oder auch für alle Solarstromeinspeiser der HEW zu übernehmen: Das EDV-Programm für Abschlagszahlungen hat So-Watt! bereits im Computer. Leider ging die HEW auf dieses Angebot nicht ein.
Kommentare zur Vergütungssenkung
So war es von So-Watt! natürlich nicht gemeint. Aber der Nachteil durch die Vergütungssenkung summiert sich im Verlauf der 10 Jahre lediglich auf 50 DM pro installiertem Kilowatt, was im Vergleich zum genannten Vorteil in der Größenordnung von 500 DM/kWp das kleinere Übel sein dürfte.
Antragsteller, die nach dem bisherigen Angebot der HEW nur ein um 5% zu geringeres Darlehen nach dem 100.000-Dächer-Programm beantragt oder bereits bewilligt bekommen haben, könnten versuchen, ob sie mit Hilfe des revidierten Angebots der HEW noch nachträglich eine Anpassung der Darlehenssumme erreichen könnten.
An die Adresse der HEW und der Umweltbehörde wiederholt So-Watt! mit Nachdruck die Forderung, endlich die angemahnten Abschlagszahlungen einzuführen, hilfsweise die Zinsen "ordentlich" auszuweisen und mindestens die unlauteren Äußerungen zur Vergütungshöhe zu unterlassen: Die HEW vergütet Solarstrom nicht bis zu 1,30 bzw. 1,295 DM/kWh, sondern bis zu 1,25 bzw. 1,245 DM/kWh. Und nach dem vor 4 Jahren eingeführten Modell der "kostenorientierten" Vergütung beträgt die Einspeisevergütung nicht bis zu 2,20 DM/kWh - wie immer behauptet wird - sondern allenfalls bis zu ca. 2,115 DM/kWh.
Damals hatte So-Watt! nur mit Hilfe zweier (legaler) Tricks Vergütungsrechnungen mit der HEW erreicht, die der Betreibergemeinschaft knapp die Wirtschaftlichkeit - und damit die "Lebensfähigkeit" als Unternehmen - ermöglichte. Schon damals also war Hamburg Schauplatz einer Eugenspiegelei bezüglich Solarstromvergütung gewesen. Der Unterschied zu heute: damals mußten So-Watt! und Nachahmer den Schalk spielen - jetzt tut es die HEW bereits selbst.