Weitere Verbände zur Aufnahme der KV für Photovoltaik in das StrEG
In den vorhergehenden Solarbriefen 4/98, Seite 11 und 2/99, Seite 18 und 26
haben wir die große Zustimmung aus den Umweltverbänden und -vereinen
von AGNU - AG Natur und Umwelt - bis Zukunftswerkstatt Saar, vom BBU bis zum
NABU aufgeführt. Jetzt schließen sich der Bundesverband Erneuerbare
Energie und die ältesten deutschen Solarvereine, DGS und DFS an. Wir
hätten uns gewünscht, daß die beiden Solarvereine sich
deutlicher für die kostendeckende Vergütung von Solarstrom
aussprechen. Besonders dankbar sind wir aber für die energische
Unterstützung des Bundesverbandes Windenergie und von Energie 2030.
W. v. Fabeck
Die Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS)
Wenns denn unbedingt sein muß...
"auf Ihre Anfrage möchten wir Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Gesllschaft für Sonnenenergie e.V. dafür eintritt, dass auch bei der Photovoltaik ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist." München, 8.10.1999
Der Deutsche Fachverband Solarenergie (DFS)
... keine direkten Einwände gegen die Aufnahme der KV ins StrEG
(...) Aufgrund der Kosten für Strom aus Photovoltaik von mehr als 1 DM pro kWh ist die forcierte Förderung von Photovoltaik über mehrere Jahre notwendig. Das 100.000 Dächer-Programm der Bundesregierung, das am 1.1.99 in Kraft trat, ist ein hervorragendes Instrument zur Förderung, da es langfristig angelegt ist und unbürokratisch durchgeführt wird. Die Nachfrage nach dem Programm zeigt, daß es für einen bestimmten Interessentenkreis attraktiv gestaltet ist, so daß der DFS es als gute Basis für den Marktaufbau betrachtet.
Um die Steigerungsraten bei den installierten PV-Modulen von heute 10 MW pro Jahr auf knapp 100 MW im Jahr 2005 wie im 100.000 Dächer-Programm avisiert zu erreichen, sind neue Interessentenkreise zu erschließen.
Aus Erfahrung des DFS sind hierfür weitergehende Fördermaßnahmen bzw. Verbesserungen der Rahmenbedingungen für die Photovoltaik erforderlich.
Erhöhte Einspeisevergütung im StrEG
Als wirksames Mittel zur Förderung von Solarstrom hat sich eine erhöhte Einspeisevergütung erwiesen. Sie hat den Vorteil, daß sie die öffentlichen Haushalte nicht belastet, die Kosten werden auf alle Verbraucher umgelegt. Die öffentliche Hand hat keinen bürokratischen Aufwand und der Betreiber einen Anreiz, den maximalen Ertrag der Anlage zu erzielen.
Der DFS hält eine flankierende Förderung zum 100.000 Dächer-Programm für unbedingt erforderlich. Eine erhöhte Einspeisevergütung für Solarstrom ist hierfür ein ideales Instrument, das durch eine Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes festgeschrieben werden kann. Der im Zwischenbericht zum StrEG zum BMU/UBA-Projekt geäußerte Vorschlag einer erhöhten Einspeisevergütung für Solarstrom von 85 Pf/kWh wird vom DFS als geeignete Maßnahme angesehen, den Marktausbau deutlich zu befördern, auch wenn ein wirtschaftlicher Betrieb von Photovoltalk-Anlagen damit noch nicht möglich ist. Der Deutsche Fachverband Solarenergie, DFS, fordert eine Erhöhung der Einspeisevergütung mindestens in dieser Höhe.
1 Anmerkung der Redaktion: In diesem für das Umweltbundesamt gefertigten Vorschlag wird von dem Gutachter der DLR (Dr. Joachim Nitsch) ein "Selbstbehalt" bei PV-Anlagen gefordert. Der Solarenergie-Förderverein hat gegen diesen Vorschlag protestiert.
Siehe Solarbrief3/99 Seite6: Warum Solarfreunde unbedingt draufzahlen wollen.
BEE Bundesverband Erneuerbare Energie
Erst der beharrlichen Überzeugungsarbeit insbesondere von Hans-Josef Fell ist es in den letzten Tagen gelungen, diesen Verband auf die Aufnahme der kostendeckenden Vergütung für Solarstrom ins StrEG einzuschwören.
Bei der Beratung des BEE am 7.9.1999 zum StrEG wurde (auf Vorschlag von Hans-Josef Fell MdB) in die Einleitung zum StrEG-Novellierungsvorschlag folgender Passus mit aufgenommen: ‘Die Vergütung nach Stromeinspeisungsgesetz muß allen erneuerbaren Energien einen ausreichenden wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen.’ (...) Die PV-Branche selbst schlägt nicht die Nennung eines Festpreises oder eines bestimmten Prozentsatzes für das StrEG vor, sondern eine Regelung, die etwa so lauten kann: ‘Strom aus Photovoltaikanlagen wird vergütet mit einem Betrag, der unter Anrechnung der jeweiligen staatlichen Fördermittel und der allgemeinen Entwicklung der Herstellungskosten für PV-Anlagen einen wirtschaftlichen Betrieb dieser Anlagen ermöglicht.’ Der BEE stimmt diesem Vorschlag zu.
17.09.99 gez. Johannes Lackmann
Energie 2030
Herzhaftes Eintreten für die kostendeckende Vergütung
Liberalisierung gefährdet kostendeckende Vergütung
Die Mehrkosten, die sich durch die kostendeckende Vergütung für Solar- und Windstrom ergeben, wurden bisher auf alle privaten Stromverbraucher des Versorgungsgebietes umgelegt. Doch nun haben die Verbraucher die Wahl, woher sie ihren Strom beziehen. Und RWE, Bayernwerk und wie sie alle heißen, denken nicht daran, sich an den Kosten für die Kostendeckende Vergütung zu beteiligen.
Billigstrom heißt: Atomstrom (zum Teil aus Frankreich) und Kohlestrom (aus abgeschriebenen Kraftwerken) mit entsprechenden Umweltfolgen, deren Kosten der Allgemeinheit aufgebürdet werden. Damit können die Stadtwerke kaum konkurrieren. Sie stehen jetzt unter einem enormen Wettbewerbsdruck, der durch die Kosten der Kostendeckenden Vergütung noch verschärft wird.
Erst eine bundesweite Einführung der Kostendeckenden Vergütung und die Umlage ihrer Kosten auf die (immer noch monopolartigen) Stromnetze (statt auf die Stromherstellung) beteiligt alle Bürger gleichmäßig an der umweltfreundlichen Stromproduktion. (...)
Unsere Bitte deshalb:
- Setzen Sie sich ein für eine Mindestvergütung für Windstrom und andere regenerative Energien im Stromeinspeisungsgesetz und eine gerechte Verteilung der so entstehenden Mehrkosten auf alle EVUs bzw. alle Stromkunden.
- Setzen Sie sich ein für die Kostendeckende Vergütung als Bundesgesetz, um so die Solarenergie zu stärken. Helmut Hardy
Bundesverband WindEnergie e.V.
gibt eigene gute Erfahrungen weiter
nachdem wir den großen Erfolg durch die breitangelegt Markterschließung beim Wind feststellen können, halten wir es für hilfreich, dieses System auch für die anderen erneuerbaren Energien anzuwenden,
Das bedeutet die Vergütungshöhe so zu gestalten, dass ein wirtschaftlicher Betrieb möglich ist, um privates Kapital in großem Umfang zu mobilisieren und in eine Serienfertigung einsteigen zu können.
Bei der Photovoltaik ist dieser Effekt z.Zt. wohl nur über die kostendeckende Vergütung zu realisieren, mit turnusmäßiger Überprüfung für Neuanlagen.
Um auch hier weiter zu kommen, muss eine entsprechende Formulierung im neuen Stromeinspeisungsgesetz verankert werden. (...)
21.09.1999 Peter Ahmels