Novellierung des Stromeinspeisungsgesetzes(StrEG)
Warum jetzt und wie schnell?
Wolf von Fabeck
Der doppelte 5 % Deckel
Das zur Zeit gültige StrEG enthält in § 4 (Härteklausel) eine Klausel zum Schutz der Netzbetreiber gegen mehr als 5 % Strom aus erneuerbaren Energien, den sogenannten doppelten 5 % Deckel. Details und unsere schon damals geäußerte Empörung können Sie dem Solarbrief 4/97, Seiten 2 und 19 entnehmen.
Selbstverpflichtung des Gesetzgebers
In Absatz 4 der Härteklausel wurde aber auch festgelegt, daß vor Eintreten der Folgen eine andere Ausgleichsregelung getroffen wird.
PreussenElektra befürchtet 5 % Windstrom im Netz
Nach Auskunft der PreussenElektra ist etwa zum Jahresende 1999 zu erwarten, daß im Netz dieses Stromgiganten der aufgenommene Windstrom die 5 % - Marke erreichen wird. Damit erlischt im gesamten Versorgungsgebiet der PreussenElektra ab 2001 die Pflicht der Netzbetreiber, Strom aus Neuanlagen der Sonnen-, Wind-, Wasser- und Biomassenutzung abzunehmen und nach StrEG zu vergüten.
Der Verpflichtungsfall für den Gesetzgeber tritt ein
Der Gesetzgeber muß nunmehr handeln, um eine andere Ausgleichsregelung zu treffen.
Aus diesem Grund wird das StrEG novelliert werden.
Europäische Bedenken
Mehrfach haben sich deutsche Stromversorger an die Europäische Kommission gewendet und eine Wettbewerbsverzerrung durch die Einspeisevergütung für Windstrom beklagt.
Die Europäische Kommission ist, soweit wir wissen, auf die Klagen über die ungleiche Belastung der norddeutschen gegenüber den süddeutschen Stromversorgern durch die große Zahl an Windanlagen in Küstennähe nicht weiter eingegangen. Sie hat sich aber zu zwei anderen Gesichtspunkten mehrfach kritisch geäußert:
- Die Vergütungshöhe für Windstrom berücksichtigt nicht den wirtschaftlichen Fortschritt der Windenergie.
- Die Vergütungshöhe für Windstrom berücksichtigt nicht die guten Windverhältnisse im Küstenbereich (oder die schlechteren im Binnenland).
Wir haben in den Solarbriefen mehrfach über dementsprechende Äußerungen des ehemaligen Wettbewerbskommissars Karel Van Miert berichtet und werden auf Seite8 auch seinen letzten Vorstoß gegen die Windstromvergütung erläutern. Auch wegen der Europäischen Bedenken steht die Bundesrepublik unter dem Zwang, das StrEG zu novellieren.
Zeitplan für die Novellierung
Ein vorläufiger Zeitplan des BMWi sieht folgende Termine vor:
Oktober 99: Abklärung mit den Koalitionsfraktionen und Fertigstellung eines internen Entwurfs
28.10.99: Gespräch mit den Verbänden der erneuerbaren Energien
04.11.99: Anhörung aller beteiligten Verbände zum Gesetzentwurf
16. bis 19.11.99: Einbringen des Gesetzesentwurfs durch die Koalitionsfraktionen
22. bis 26.11.99: Erste Lesung im Deutschen Bundestag
06. bis 10.12.99: Ausschußberatungen
Januar 2000: Zweite/Dritte Lesung im Deutschen Bundestag
Januar 2000: Zuleitung an den Bundesrat
Februar 2000: Bundesrat wird voraussichtlich auf Anrufung des Vermittlungsausschusses verzichten
April 2000: Inkrafttreten
Mai 2000 Beginn des bundesweiten Solarbooms (Toi, toi, toi).
Stromeinspeisungsgesetz (StrEG) - Minimallösung
Damit können wir rechnen Wolf von Fabeck
- Der doppelte 5 % Deckel
wird entfallen.
- Ausgleich der Netzbelastung
bundesweit, z.B. durch die Verpflichtung der Netzbetreiber, untereinander die
Mehrbelastungen auszugleichen.
Siehe dazu den Vorschlag des BMWi
rechts.
- Die Windstromvergütung wird für Neuanlagen in
windgünstigen Gebieten in der Höhe und/oder in der Dauer gesenkt.
- Die Windstromvergütung wird für Anlagen im Binnenland (hoffentlich) erhöht.