KV gibt es nicht nur bei Photovoltaik sondern auch bei Braunkohle
Doch offenbar wird mit unterschiedlichen Maßstäben gemessen Von Peter Raue
Peter Raue, 1969 ist Physiker und wissenschaftlicher Angestellter in der Arbeitsgruppe Photovoltaik des Instituts für Experimentelle Physik der TU Bergakademie Freiberg, Gründungsmitglied und Pressereferent der „Initiative für Regenerative Energien in Sachsen e.V." (IRES) |
Die KV für sauberen Strom aus Photovoltaik, Wasserkraft oder Biomasse haben sich ein paar vernünftige Köpfe ausgedacht. Mit ihr könnte sich jeder Bürger sein kleines Öko-Stromwerk bauen: Viele erzeugen Strom, und jeder kann seine Anlage, die derzeit noch relativ teuer ist, von den Erlösen rentabel betreiben. Diese Erlöse sind höher als der derzeitige Marktpreis für Strom. Dadurch würde eine gewaltige neue Branche entstehen mit sehr vielen neuen Arbeitsplätzen. Ihre Väter setzen für ihre Einführung auf Überzeugung. Bei jeder Gelegenheit sprechen sie über ihre Idee. Sie wollen sie von der Bundesregierung als Gesetz verwirklicht sehen. Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion stehen hier die (eigentlich geringen) Kosten.
Der Energiekonsens Ost - „Retter der ostdeutschen Braunkohle" - funktioniert genauso. Hat aber drei wichtige Unterschiede. Hier erhält nur einer eine kostendeckende Vergütung: die VEAG. Sie erhält für ihren aus ostdeutscher Braunkohle erzeugten Strom einen Mindestpreis, der höher ist als der marktübliche Preis für Strom. Die VEAG brauchte nicht auf das langwierige Überzeugen der Bürger zu setzen. Sie ließ von der damaligen Regierung einen Vertrag unterschreiben. Denn die Politiker wollten wenigstens einen Bruchteil der Arbeitsplätze für die Kumpel in der Lausitz und dem Mitteldeutschen Braunkohlerevier erhalten. Im Vordergrund der öffentlichen Diskussion standen hier die (wenigen) erhaltenen Jobs und nicht die immensen Kosten.