Am 27.Mai 1998 beschloß der Nürnberger Umweltausschuß einstimmig, die bisherige Umlage für die kostendeckende Vergütung regenerativer Energien von 0,15 auf 0,5 Pf/kWh zu erhöhen. Dieser Beschluß dokumentiert die hohe Akzeptanz der Solarenergie und der kostendeckenden Vergütung als effizientes Markteinführungsprogramm in Nürnberg.

Die praktische Umsetzung dieses Beschlusses schien dem Stadtrat bzw. der EWAG als städtischer Energieversorgerin bisher jedoch noch nicht möglich, da die sogenannten „Wiesheu-Grundsätze" in Bayern eine maximale Umlage von 0,15 Pfg/kWh vorsehen. Auch ein Gespräch des Umweltreferenten beim Wirtschaftsministerium in München und zwei engagierte Briefe des Nürnberger Oberbürgermeisters Ludwig Scholz konnten daran bisher nichts ändern.

Durch ein wegweisendes Urteil des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof zur Festlegung der KV im Rahmen eines Landshuter Bürgerbegehrens haben sich die Voraussetzungen nunmehr grundlegend geändert. In dem Urteil des VGH vom 16.12.1998, das rechtskräftig ist und gegen das keine Berufungsmöglichkeit mehr besteht, werden folgende Aussagen getroffen:

„... Auch aus der Vorschrift des §1 Abs. 1 BTOElt über die allgemeinen Grundsätze der Tarifgestaltung läßt sich eine Obergrenze nicht ableiten. Es kann deshalb nicht gesagt werden, daß eine zweckgebundene Strompreiserhöhung um bis zu 1,57 Pfg/kWh gegen das Gesetz verstieße oder rechtswidrig wäre."

und

„In den erwähnten Grundsätzen des Wirtschaftsministeriums heißt es, die Preisaufsicht sei bereit, eine zweckgebundene Stromtarifanhebung um bis zu 0,15 Pfg/kWh zu genehmigen. Es kann nicht festgestellt werden, daß diese Höchstgrenze sich auf Gesetzesvorschriften beziehen kann."

Mit diesem Urteil ist die bisher vertretene Auffassung der Preisaufsicht in München nicht mehr haltbar, daß die preisrechtlichen Grundsätze es nicht erlauben würden, über die bisher genehmigte Umlage von 0,15 Pfg/kWh hinauszugehen.

Der Nürnberger Stadtrat reagierte umgehend auf dieses Urteil. Im Umweltausschuß vom 27.01.99 wurde einstimmig beschlossen, die Erhöhung der Tarifumlage auf 0,3 Pfg/kWh bei der Preisaufsicht zu beantragen. Die im letzten Jahr beschlossenen 0,5 Pfg/kWh sind also fürs erste unter den Tisch gefallen, aber es darf nun mit Spannung erwartet werden, wie die Preisaufsicht bzw. das Bayerische Wirtschaftsministerium auf diesen erneuten Vorstoß einer Stadt reagiert, Zukunftstechnologien zu fördern und neue Arbeitsplätze in diesem Bereich zu schaffen.