Ein Eigentor der Naturstrom AG?

Eine überhastet formulierte Pressemitteilung der Naturstrom AG vom 17.08.98 gibt Anlaß zu Mißverständnissen

Da beklagte die Naturstrom AG in einer Pressemitteilung vom 17. August 1998, sie sei durch die Netzzugangsregelung „in ihren Möglichkeiten, Strom aus Erneuerbaren Energien an Endkunden zu liefern, erheblich behindert". Sie forderte den Gesetzgeber auf, die Gebühren für den Netzzugang staatlich zu regeln. Dieser Wunsch könnte von der Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke (VDEW) nicht „besser" formuliert werden.

Tatsächlich gibt es in der Bundesrepublik für Strom aus erneuerbaren Energien eine vorbildliche Netzzugangsregelung. Sie steht im jüngst erlassenen Gesetz zur Regelung des Energiewirtschaftsrechts (Artikel 3, Paragraph 2) und lautet:

Abnahmepflicht

Elektrizitätsversorgungsunternehmen, die ein Netz für die allgemeine Versorgung betreiben, sind verpflichtet, den in ihrem Versorgungsgebiet erzeugten Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und den eingespeisten Strom nach § 3 zu vergüten. Für Strom aus Erzeugeranlagen, die sich nicht im Versorgungsgebiet eines Netzbetreibers befinden, trifft diese Verpflichtung das Unternehmen, zu dessen für die Einspeisung geeigneten Netz die kürzeste Entfernung vom Standort der Anlage besteht. Mehrkosten aufgrund der §§ 2 und 4 können bei der Rechnungslegung der Verteilung oder Übertragung zugeordnet und bei der Ermittlung des Durchleitungsentgeltes in Ansatz gebracht werden.

Es steht also bereits im Gesetz:

1. Der Netzzugang für erneuerbare Energien ist gebührenfrei.

2. Die Netzbetreiber müssen für die Einspeisung einen staatlich festgelegten Preis zahlen.

3. Alle Stromkunden im Netz müssen sich an den Kosten beteiligen, egal woher sie sonst ihren Strom beziehen, ob von RWE, VEW oder EDF.

Wir, beim Solarenergie-Förderverein, wünschen uns keine andere Regelung!


Auf einem anderen Blatt steht die Frage, ob die Einspeisevergütung insbesondere für Solarstrom eine angemessene Höhe hat. Hier sehen wir durchaus Nachbesserungsbedarf, nämlich Anhebung auf kostendeckende Vergütung.

 



Informationen zur Naturstrom AG i.Gr.

Uns erreichen laufend Anfragen, deren Beantwortung von allgemeinen Interesse ist.

Wer kann Strom von der Naturstrom AG kaufen?

Die Naturstrom verkauft Strom an Privatpersonen und ökologisch eingestellte Unternehmen.

Auch Städte ohne eigene Stadtwerke können den Beschluß fassen, ihre gesamten städtischen Gebäude mit Naturstrom zu versorgen.

Preis für Naturstrom?

Der Strompreis soll sich um 8 Pfennig (+ MWSt) gegenüber dem bisherigen Strompreis erhöhen.

Wer kann Solar- oder Windstrom an die Naturstrom AG verkaufen?

Verkauf an die Naturstrom AG ist nur dort möglich, wo keine KV gezahlt wird und die gesetzliche Mindestvergütung nicht ausreicht. Außerdem handelt die NATAG nur mit Strom aus neu errichteten Anlagen. Vor dem Bau einer Anlage muß deshalb ein Liefervertrag mit der Naturstrom AG abgeschlossen werden.

Lieferverträge für Solarstrom gehen voraussichtlich über 20, für Wind- und Biomassestrom über 15 Jahre.

Wann erfolgt Antwort auf Anfragen bei der NATAG?

Bisher liegen etwa 1000 Anfragen, meist Kaufinteresse für Naturstrom-Aktien oder -Strom, vor. Beantwortung erfolgt ab Mitte September.

Personalia

Dipl.-Ing. Ralf Bischof wird ab 1. Sept. neben Dipl.-Ing. Günter Benik im Vorstand tätig sein. Frau Hellen S. Wobst ist zuständig für Organisation.

Handelsregister-Eintrag

Der Eintrag im Handelsregister wird zum September erwartet. Bis dahin handelt es sich um eine AG in Gründung.

Hauptversammlung

Die erste Hauptversammlung der Naturstrom AG wird am 10. Oktober 1998 stattfinden. Tagesordnung unter anderem: Kapitalerhöhung, Bestätigung der Aufsichtsräte, Wahl eines weiteren Aufsichtsrats (Nachfolger für Ralf Bischof).

Marktwert und Sicherheit der Naturstrom-Aktien

Der zukünftige Marktwert der Aktien wird vom Geschäftserfolg der Naturstrom AG abhängen, d.h. im wesentlichen davon, wie sich die Nachfrage nach Naturstrom entwickelt. Im ungünstigsten Fall - wenn sich nicht genügend Käufer für den Naturstrom finden - werden die Aktien wertlos sein. Wer Naturstrom-Aktien kauft, gibt Risikokapital.

Anschrift der Naturstrom AG
Mindener Str.12, 40227 Düsseldorf
Telefon: 0211-7709 6860
Fax: 0211-7709 6869