Frischer Wind aus Baden - Württemberg

Der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Würtemberg, Herr Dr.Walter Döring hat im April diesen Jahres die Kommunen angewiesen, von der Erhöhung der Strompreise zur Förderung der Regenerativen bis zu einer Obergrenze von 3% Gebrauch zu machen.

"... die Landesregierung hält es für unbedingt erforderlich, den Anteil der erneuerbaren Energien an der Energieversorgung des Landes zu erhöhen. Das Wirtschaftsministerium hat daher als Genehmigungsbehörde für die Strompreise der Tarifkunden zum 1. Januar 1996 mit den „Grundsätzen zur preisrechtlichen Anerkennung von Aufwendungen für Maßnahmen zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" den Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Möglichkeit eröffnet, solche Aufwendungen als betriebliche Aufwendungen im Rahmen das Strompreisgenehmigungsverfahrens anzuerkennen.
Die Obergrenze für eine solche zusätzliche freiwillige Förderung erneuerbarer Energien ist auf 3% der beim einzelnen EVU anfallenden Strombereitstellungskosten begrenzt.
Im Rahmen dieser Obergrenze steht es dem EVU frei, Art und Weise sowie Höhe der Förderungsmaßnahmen zu gestalten. Mit einer Förderung könnte die Wettbewerbsfähigkeit dieser Zukunftstechnologien (insbes. Solar- und Photovoltaikanlagen) weiter beschleunigt und damit gleichzeitig ein Anreiz zu verstärkten Forschungs- und Entwicklungsanstrengungen geschaffen werden.
Leider haben bis heute von dieser Möglichkeit nur wenige Unternehmen Gebrauch gemacht. Ich möchte Sie daher ermuntern, die Möglichkeiten der Grundsätze zu nutzen, um auf diese Weise einen ganz konkreten Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien zu leisten.
In dem bevorstehenden Wettbewerbsmarkt wird die Höhe des Strompreises zweifelslos eine wesentliche Rolle spielen. Das einzelne EVU könnte sich durch ein positives Umweltimage einen Wettbewerbsvorteil verschaffen bzw. der Kunde könnte eine besondere Umweltverantwortung anerkennen. Ich erwarte von diesen Zukunftstechnologien eine zunehmende wirtschaftliche Bedeutung."



Landtagsfraktion der hessischen Bündnisgrünen für kostendeckende Vergütung von Solarstrom

Gert Apfelstedt, Mitglied der Grünen in Hessen, hat bei einer Abstimmung im Umweltausschuß des Bundesrats am 4.12.1997 gegen die kostendeckende Vergütung von Solarstrom gestimmt (Solarbrief 2/98). Wir haben nachgefragt.

Auf die Anfrage, ob es sich um die persönliche Entscheidung des Herrn Apfelstedt oder die Fraktionsmeinung der Hessischen Bündnisgrünen gehandelt habe, antwortete der parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion. Aus seiner Antwort auszugsweise einige Kernsätze:

"Zur kostendeckenden Vergütung steht in unserem Landtagswahlprogramm: Im Rahmen der Liberalisierung der Energiemärkte kommt weiterhin der Tarifaufsicht für die Stromtarife für Haushalte und Kleingewerbe besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Preisgenehmigung sollen hierbei den Energieversorgern klare Rahmenbedingungen für die kostendeckende Vergütung von Strom aus Blockheizkraftwerken, Wind, Wasser, Sonne und Biomasse sowie die Anerkennung von Stromsparprogrammen gegeben werden." ....

Zum Abstimmungsverhalten von Ministerialrat Dr. Gert Apfelstedt aus dem hessischen Ministerium für Umwelt und Energie drückt sich der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen etwas gewunden und rätselhaft aus:

"Das Abstimmungsverhalten des Ministeriums zu einem Ergänzungsantrag eines Bundeslandes zu einer Initiative eines anderen Bundeslandes, welche dann im Ergebnis von diesem Bundesland zurückgezogen wurde und nicht zur Abstimmung im Plenum des Bundestages kam, generalisierend als politische Haltung zu nehmen und zu kritisieren, entspricht aus unserer Sicht nicht den Gepflogenheiten ..."