Frischer Wind aus Baden - Württemberg
Der Wirtschaftsminister des Landes Baden-Würtemberg, Herr Dr.Walter Döring
hat im April diesen Jahres die Kommunen angewiesen, von der Erhöhung der
Strompreise zur Förderung der Regenerativen bis zu einer Obergrenze von 3%
Gebrauch zu machen.
"... die Landesregierung hält es
für unbedingt erforderlich, den Anteil der erneuerbaren Energien an der
Energieversorgung des Landes zu erhöhen. Das Wirtschaftsministerium hat
daher als Genehmigungsbehörde für die Strompreise der Tarifkunden zum 1.
Januar 1996 mit den Grundsätzen zur
preisrechtlichen Anerkennung von Aufwendungen für Maßnahmen zur
Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien" den
Energieversorgungsunternehmen (EVU) die Möglichkeit
eröffnet, solche Aufwendungen als betriebliche Aufwendungen im Rahmen
das Strompreisgenehmigungsverfahrens anzuerkennen.
Die Obergrenze für eine solche zusätzliche freiwillige
Förderung erneuerbarer Energien ist auf
3% der beim einzelnen EVU anfallenden Strombereitstellungskosten
begrenzt.
Im Rahmen dieser Obergrenze steht es dem EVU frei, Art und
Weise sowie Höhe der
Förderungsmaßnahmen zu gestalten. Mit einer Förderung
könnte die Wettbewerbsfähigkeit dieser
Zukunftstechnologien (insbes. Solar- und Photovoltaikanlagen) weiter
beschleunigt und damit gleichzeitig ein Anreiz zu verstärkten Forschungs- und
Entwicklungsanstrengungen geschaffen werden.
Leider haben bis heute
von dieser Möglichkeit nur wenige Unternehmen Gebrauch gemacht. Ich möchte Sie daher ermuntern, die
Möglichkeiten der Grundsätze zu nutzen, um auf diese Weise einen ganz
konkreten Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien zu leisten.
In dem bevorstehenden Wettbewerbsmarkt wird die Höhe des Strompreises
zweifelslos eine wesentliche Rolle spielen. Das einzelne EVU könnte sich durch
ein positives Umweltimage einen Wettbewerbsvorteil verschaffen bzw. der
Kunde könnte eine besondere Umweltverantwortung anerkennen. Ich erwarte
von diesen Zukunftstechnologien eine
zunehmende wirtschaftliche Bedeutung."
Landtagsfraktion der hessischen
Bündnisgrünen für kostendeckende
Vergütung von Solarstrom
Gert Apfelstedt, Mitglied der Grünen in Hessen, hat bei einer Abstimmung im Umweltausschuß des Bundesrats am 4.12.1997 gegen die kostendeckende Vergütung von Solarstrom gestimmt (Solarbrief 2/98). Wir haben nachgefragt.
Auf die Anfrage, ob es sich um die persönliche Entscheidung des Herrn Apfelstedt oder die Fraktionsmeinung der Hessischen Bündnisgrünen gehandelt habe, antwortete der parlamentarische Geschäftsführer der Landtagsfraktion. Aus seiner Antwort auszugsweise einige Kernsätze:
"Zur kostendeckenden Vergütung steht in unserem Landtagswahlprogramm: Im Rahmen der Liberalisierung der Energiemärkte kommt weiterhin der Tarifaufsicht für die Stromtarife für Haushalte und Kleingewerbe besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Preisgenehmigung sollen hierbei den Energieversorgern klare Rahmenbedingungen für die kostendeckende Vergütung von Strom aus Blockheizkraftwerken, Wind, Wasser, Sonne und Biomasse sowie die Anerkennung von Stromsparprogrammen gegeben werden." ....
Zum Abstimmungsverhalten von Ministerialrat Dr. Gert Apfelstedt aus dem hessischen Ministerium für Umwelt und Energie drückt sich der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen etwas gewunden und rätselhaft aus:
"Das Abstimmungsverhalten des Ministeriums zu einem Ergänzungsantrag eines Bundeslandes zu einer Initiative eines anderen Bundeslandes, welche dann im Ergebnis von diesem Bundesland zurückgezogen wurde und nicht zur Abstimmung im Plenum des Bundestages kam, generalisierend als politische Haltung zu nehmen und zu kritisieren, entspricht aus unserer Sicht nicht den Gepflogenheiten ..."