Stellungnahme zur
vorgesehenen
Einspeisevergütung von 99 Pf/kWh für
Solarstrom
Wir haben uns daran gewöhnen müssen, daß Verbesserungen auf dem Weg zur Energiewende nur in meist kleinen Schritten erreicht werden. Die gesetzliche Mindestvergütung für Solarstrom, nach dem StrEG festgelegt auf etwa 17 Pfg/kWh, war ein sehr kleiner Schritt. Weitere Schritte - ein wenig größer schon und epochemachend in ihrer energiepolitischen Bedeutung - waren die diversen Stadt- und Gemeinderatsbeschlüsse zur kostendeckenden Vergütung.
Die Novellierung des StrEG ist wieder ein Schritt auf
dem Weg zum Ziel, nun allerdings ein ungewöhnlich großer. Bundesweit eine
Versechsfachung der Vergütung und zusätzlich zum 100.000-Dächer-Programm... das
ist wirklich ein Fortschritt! Hier werden zugleich mehrere Dinge bewegt:
Erstens wird die Zahl der Solaranlagen schneller zunehmen.
Zweitens zeigt die Erhöhung der
gesetzlichen Mindestvergütung etwas ganz Wichtiges und Entscheidendes: Die
Überzeugungsarbeit der Solarvereine und die Opferbereitschaft der
Anlagenbetreiber waren nicht umsonst. Die Photovoltaik wird endlich auch von
Politik und Wirtschaft als Energieform der Zukunft wahrgenommen. Drittens wurde
unsere Forderung, daß auch Solaranlagen sich rechnen müssen, im Vorwort des
Gesetzentwurfs ausdrücklich anerkannt.
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des StrEG liegt jetzt vor, die Dinge scheinen entschieden, mit einer weiteren Verbesserung in dieser Legislaturperiode rechnen selbst Optimisten kaum... Trotzdem bleibt der SFV bei seiner Forderung nach der kostendeckenden Vergütung.
Wir stimmen nicht in den besinnungslosen Jubel mancher Solarfreunde über die 99 Pfennige mit ein; denn auch bei wohlwollender Berechnung fehlen noch 30 Pfennige bis zur Kostendeckung; 30 Pfennige an jeder einzelnen Kilowattstunde wohlgemerkt. Bei einer Dachanlage von 2 kW, passend etwa zu einem Reihenhaus, summieren sich diese Fehlbeträge in 20 Jahren auf weit über 10.000 DM. Diesen Betrag muß der Betreiber drauflegen trotz Klimakonferenzen, Atomausstiegsplänen und CO2-Minderungsverpflichtungen, während die Betreiber von atomaren und fossilen Kraftwerken weiterhin Gewinne einfahren. Es werden also auch weiterhin nur Idealisten mit Solaranlagen den Kampf gegen die Klimakatastrophe führen.
Wir sind kein Interessenverband der Solarindustrie oder der Solaranlagenbetreiber, sondern eine Vereinigung, die sich für die Bewahrung der Lebensgrundlagen, den Klimaschutz und die Umwelt einsetzt. Deshalb brauchen wir mit unserer Forderung nach einer weiteren Verbesserung der Einspeisevergütung auch nicht den Vorwurf der Undankbarkeit oder der Unersättlichkeit zu fürchten.
Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die von Idealisten alleine nicht bewältigt werden kann.
Wir appellieren deshalb an alle Verantwortlichen in Politik, Industrie und Gesellschaft: Besinnen Sie sich auf die bekannten Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre; Solaranlagen werden in großem Maßstab die konventionellen Energien nur dann ablösen, wenn die Solaranlagenbetreiber mit lohnenden Renditen rechnen können.