Das BMWK hat uns dazu aufgefordert, eine Stellungnahme zu einem Referentenentwurf zu Änderungen des Energiewirtschaftsrechts abzugeben. Dieses beinhaltet neben Änderungen zum Bürokratieabbau im EEG auch einen ersten Entwurf zum Energy-Sharing. In unserer Stellungnahme fassen wir die wichtigsten Punkte zusammen, kritisieren die fehlenden Förderinstrumente und fokussieren auf den unbürokratischen Ausbau einer dezentralen Energieversorgung in Bürgerhand.

Mit dem vorliegenden Gesetzesvorhaben vom 27.08.2024 werden Änderungen am Energiewirtschaftsrecht sowie dem EEG auf den Weg gebracht. Erstmalig werden Vorschläge zum Energy-Sharing im § 42c des EnWG aufgenommen. Unser Konzept zum SFV-Nachbarschaftsstrom findet sich darin in großen Teilen wieder! Dennoch bleibt noch Luft zu Verbesserungen - denn ohne planbare Förderungen wie z.B. eine Stromsteuerbefreiung oder Reduzierung der Netzentgelte sehen wir bei der Möglichkeit des Energy-Sharings nur eine begrenzte Perspektive.

Auch nehmen wir die punktuellen Änderungen im EEG zum Anlass, weitere Vorschläge zum Bürokratieabbau einzureichen. Neben Klarstellungen bei der Vergütungshöhe und dem Volleinspeisebonus schlagen wir Vereinfachungen bei der Umsetzung von Garten-PV und Solarzäunen sowie bei der Anwendung der Stromsteuerbefreiung vor. Erfreulich sind Vorschläge zur vereinfachten Abrechnung sogenannter MIM-Anlagen - Anlagen aus dem "Marktintegrationsmodell" (EEG12), bei denen es bei der gemeinsamen Abrechnung mit Neuanlagen bisher zu aufwändigen Messkonzepten kam.

Unsere Erläuterungen zu den jeweiligen Punkten finden Sie in der folgenden Stellungnahme. Bei weiteren Ideen & Vorschlägen zum Bürokratieabbau wenden Sie sich gerne weiterhin an zentrale@sfv.de

Den Referentenentwurf zur Einsicht finden Sie u. a. auf der Seite der Clearingstelle EEG|KWKG