Problem

 

2020 und 2021 war der Ausbau der Windenergie in Deutschland mit jeweils weit unter 2 GW Zubau auf einem dramatisch niedrigen Niveau. Mehrere Bundesländer haben ihn mit überzogenen Abstandsregelungen ausgebremst. Schleppende Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren sowie Desinformationskampagnen der Windkraftgegner:innen verzögern Projekte und verunsichern die Menschen.

 

Was plant die neue Bundesregierung?

 

Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist vorgesehen, 2 % der Landesfläche für Windenergie auszuweisen. Das Repowering älterer Anlagen soll vereinfacht werden, dem Artenschutz soll durch Antikollisionssysteme Rechnung getragen werden. Standort- und Nachbarkommunen sollen an der Wertschöpfung durch Windenergie-Anlagen beteiligt werden.

 

Unser Vorschlag:

 

Wir schlagen vor, verbindliche Mindestzubauraten an Kapazitäten festzusetzen, die durch gesteigerte Ausschreibungsmengen bzw. ausreichende Einspeisevergütung gewährleistet werden. Die Behinderung von Energiegenossenschaften durch das bestehende Ausschreibungssystem muss aufhören. Die Standortwahl für Windkraftanlagen soll nur durch Naturschutz- und Immissionsschutzgesetze beschränkt werden können. Insbesondere müssen landesrechtliche Anti-Windkraft-Regelungen (wie die sogenannte 10-H-Regel in Bayern oder der 1000-m-Mindestabstand zu Wohnbebauungen in NRW), die auf bundesgesetzlicher Ermächtigung beruhen, beendet werden. 

Windenergieausbau

Abb. 12― Wind Onshore Zubaumengen in GWp seit 2010 und geplante Zubaumengen der Bundesregierung. Daten bis 2022: energycharts.info, Daten ab 2023: Referentenentwurf Stand 03/2022  •