Wo liegt das Problem

 

Bis Ende 2027 werden über 325.000 Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von ca. 4 Gigawatt aus der EEG-Förderung fallen. Dabei handelt es sich meist um Anlagen bis 30 kW. Das Ende des gesetzlichen Vergütungszeitraums von 20 Jahren ist erreicht. Die schon heute betroffenen 35.000 Anlagenbetreiber:innen wünschen sich mehrheitlich den Weiterbetrieb ihrer Solaranlage. Allerdings steht die Finanzierung der Betriebskosten auf wackeligen Füßen. Auch eine sichere Finanzierungsgrundlage für Betriebs- und Umrüstkosten auf Eigenversorgung steht noch aus.

 

Was plant die Regierung?

 

Die bestehenden Regelungen werden im wesentlichen nicht verändert. Lediglich wird die Förderung über Einspeisetarife nach dem Jahresmarktwert nicht mehr auf Anlagen bis 100 kW beschränkt. Die Gewährung einer Einspeisevergütung nach dem Jahresmarktwert endet für alle Anlagen zum 31.12.2027. Eine Anschlussregelung ist nicht definiert. 

 

Ziel: zu Weiterbetrieb und Ausbau motivieren

 

Anlagenbetreiber:innen müssen einen Anreiz zum Weiterbetrieb erhalten. Idealerweise sollten sie motiviert werden, das restliche Dach auch noch mit Solartechnik zu belegen. Das geht mit festen Einspeisevergütungen, die die Betriebskosten der Anlagen decken. Für Ü20-Volleinspeiseanlagen sind mind. 9 Ct/kWh notwendig. Alternativ können kommunale Unternehmen den Strom aus Einzelanlagen bündeln und kostendeckend vergüten.