Wo liegt das Problem?

 

Die Belastung mit der vollen EEG-Umlage ist die Hauptursache für den Nichtausbau von solaren Mieterstrom- und Gemeinschaftsprojekten: Stromkunden innerhalb eines Hauses, die von der Solaranlage des Nachbarn oder der Vermieterin direkt beliefert werden, müssen die volle EEG-Umlage zahlen. Hingegen bleiben Betreiber privater Eigenverbrauchsanlagen von der Umlage weitestgehend verschont.

Der Zuschuss zum Mieterstrom ist mit ca. 3 Ct/kWh zu gering und deckt die Mehrausgaben, insbesondere für den Verwaltungsaufwand, nicht ab. Die Förderbedingungen sind so komplex, dass von den jährlich geplanten Fördergeldern für 500 MW Zubau nur Mittel für 24 MW abgerufen wurden.

 

Was plant die Regierung?

 

Mit der Steuerfinanzierung der Energiewende fällt die EEG-Umlage weg. Damit ist die oben beschriebene Ungleichbehandlung vom Tisch. Die Mieterstromförderung wird nicht angehoben, sondern sogar alle sechs Monate um 1% gesenkt. Der Verwaltungsaufwand bleibt erhalten.

 

Reicht das für 1,5 Grad?

 

Die Gleichberechtigung für Drittbelieferte (Mieter, WEG) ist ein wichtiger erster Schritt, bedürfte aber nicht einer Steuerfinanzierung. Ein Zuschuss für Mieterstrom muss einfach zu beantragen sein und den Verwaltungsaufwand decken, damit endlich viele PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäuser gebaut werden. Ein weiterer Schritt zur regionalen Bürgerbeteiligung wären Vereinfachungen bei der nachbarschaftlichen Vermarktung und lokalen Nutzungskonzepten im Quartier (Energy-Sharing). Sie betreffen Messung und Abrechnung.