Problem
Eigentlich müssten alle geeigneten Flächen für Solarenergie nutzbar sein. Eine wirtschaftliche Finanzierung ist die Grundlage dafür, dass in den Ausbau investiert wird.
Freiflächenanlagen sind nur eingeschränkt auf landwirtschaftlichen Flächen förderfähig. Die Potenziale bei Parkplatz- und Fahrbahnüberdachungen werden wegen zu geringer Vergütung nicht ausgeschöpft. Solaranlagen auf Gebäuden, die hauptsächlich zur Produktion von Solarstrom gebaut werden, sind nur begrenzt förderfähig. Der Solarbonus für Fassadenanlagen wurde abgeschafft. Durch den Kostendruck bei Ausschreibungen werden nur solche Potenziale ausgeschöpft, die geringe Kosten mit maximaler Ausbeute garantieren.
Was plant die neue Bundesregierung?
Im Osterpaket ist geplant, bei Freiflächenanlagen die Flächenkulisse “maßvoll” zu erweitern. Insbesondere auf Flächen, auf denen nur eingeschränkt Landwirtschaft betrieben werden kann, und solchen auf ehemaligen Moorböden. “Besondere Solaranlagen” wie “Agri-PV”, schwimmende PV und Parkplatz-PV können über das EEG 2023 gefördert werden.
Wirtschaftlichkeit ohne Einschränkungen!
Der wirtschaftliche Betrieb auf allen Flächen, auch landwirtschaftlichen Flächen, muss möglich sein. Dafür bedarf es Boni für technisch anspruchsvolle Solaranlagen (z.B. Fassadenanlagen). Abgesehen von naturschutzrechtlichen Einschränkungen, darf es keine Flächenbeschränkungen geben. Angesichts des Handwerkermangels ist mit den weniger arbeitsintensiven Großanlagen schneller Potenzial aufzubauen. Deshalb braucht es vereinfachte Genehmi-gungsverfahren für Freiflächen-PV.
Abb. 9 ― Eigentlich müssten alle geeigneten Flächen für Solarenergie genutzt werden. Möglichkeiten dafür gibt es mehr als genug.
Von oben nach unten: Gewächshaus-PV-Anlage, Agri-PV-Anlage, überdachte Stadtautobahn Schweiz, PV-Parkplatzüberdachung, Fassadenanlge, PV-Schallschutzmauer. •