Das Problem
Ausschreibungen schränken den Ausbau mengenmäßig und zeitlich ein. Die Beteiligung an Bieterverfahren bei der Bundesnetzagentur ist kostenintensiv, aufwändig und bürokratisch. Die Planer müssen Risiken eingehen und unter Preisdruck kalkulieren. Der im Rahmen des Bieterverfahrens notwendige hohe finanzielle Aufwand (ohne Erfolgsgarantie) drängt kleine Anbieter aus dem Markt. Konzepte außerhalb des Standards haben es schwer, einen Zuschlag zu bekommen. Sonderausschreibungen für innovative Konzepte sind begrenzt.
Was plant die neue Bundesregierung?
Die Bundesregierung möchte die Ausschreibungsvolumina auf insg. jeweils 10 GWp PV und Wind ab 2027/2028 erhöhen. Bei PV soll die Bagatellgrenze für die Ausschreibungen von 750 KWp auf 1 MWp angehoben werden. Die Verfahren sollen vereinfacht werden. Die EU-Vorgaben zu einer De-Minimis-Regel sollen umgesetzt werden: Regional von Bürgerenergiegemeinschaften errichtete Windenergieanlagen bis maximal 18 MW und Freiflächen-Solaranlagen bis max. 6 MW sollen von den Ausschreibungen befreit werden.
Ausbaugrenzen abschaffen.
Die EU verpflichtet Deutschland zur Durchführung von Ausschreibungsverfahren. Die Bundesregierung sollte sich dafür einsetzen, dass diese Ausbaugrenzen abgeschafft oder an dem 100% Ausbaupfad bis 2030 orientiert werden. Kurzfristig ist wichtig, dass der Ausbau von Wind und Solar außerhalb von Ausschreibungen so weit wie möglich gefördert wird - durch gewinnbringende Einspeisevergütung und Abschaffung von Bürokratie. Die Ausschreibungsmengen für Bürgerenergiegemeinschaften sollten unbedingt angehoben werden: es darf nicht sein, dass nur maximal zwei moderne Windkraftanlagen a 6,1 MWp gebaut werden dürfen - und das nur einmal innerhalb von fünf Jahren. Auch der Ausschluss ausgedehnter Solaranlagen auf Dächern von der De-Minimis-Regel ist nicht nachvollziehbar.
Abb. 7 ― Ausschreibungsmengen und Ausbauziele im Referentenentwurf EEG 2023. Durch die Begrenzung der Ausschreibungsmengen wird auch die mögliche Ausbaumenge limitiert. Die Klimaziele verlangen aber höchstmöglichen und schnellstmöglichen Ausbau von Erneuerbaren Energien. Daten: Referentenentwurf Stand 03/2022 •