Wo liegt das Problem
Das EEG ist in den letzten 21 Jahren immens angewachsen. Aus ehemals 9 wurden 105 Paragrafen zzgl. zahlreicher Anhänge und Verordnungen. Nur wenige Regeln dienen heute der Absicherung von EE-Investitionen und dem Schutz der Anlagenbetreiber:innen gegen Willkür. Die meisten Paragrafen dienen der Regulierung und Kontrolle der Energiewende durch Ausbaugrenzen, gesetzliche Restriktionen, Strafzahlungen und Meldepflichten.
Was plant die Regierung?
Im Koalitionspapier wird mehrfach angekündigt, bürokratische Hürden abzubauen. Private Bauherren sollen finanziell und administrativ nicht mehr überfordert werden. Ein “Konjunkturprogramm für Mittelstand und Handwerk” soll alle Hürden und Hemmnisse aus dem Weg räumen. Im Referentenentwurf für ein EEG 2023 sind komplexe Regelungen zur EEG-Umlagepflicht auf Eigen- und Drittversorgung gestrichen worden.
Hürden und Hemmnisse abbauen
Der versprochene Bürokratieabbau ist nur in wenigen Punkten umgesetzt worden. In anderen Fällen wurde der Bürokratieaufwand sogar noch erhöht: z.B. bei der Befreiung der Bürgerenergiegemeinschaften von Ausschreibungen oder bei der Abrechnung von Vergütungen für Eigenverbrauch und Volleinspeisung für Neuanlagen auf einem Grundstück.
Unter “aus dem Weg geräumten Hindernissen” stellen wir uns etwas anderes vor. Wir brauchen einfache und transparente Antrags- und Anschlussverfahren, wirtschaftlich klare Vergütungsregeln und verständliche Abrechnungs- und Messpflichten. Unklare Rechtsbegriffe wie “unverzüglich” und “unzumutbar” müssen präzisiert werden.