Am 16. Mai 2024 trat das bereits im Juni 2023 vorgelegte Solarpaket in Kraft. Das erklärte Ziel des Paketes ist es, den Bau und Betrieb von PV-Anlagen zu entbürokratisieren und den Zubau von Photovoltaik weiter zu beschleunigen. Auch Balkonkraftwerke sollen ab sofort einfacher installiert und betrieben werden können. Das Ergebnis zeigt Licht und Schatten: Balkon-PV und Mieterstrommodelle profitieren zwar, aber bei den Ausbauzielen für Photovoltaik ist noch viel Luft nach oben!
 

“Wir freuen uns darüber, dass in den jetzigen Gesetzesänderungen einige unserer Vorschläge gehört wurden und leidige Themen für Anlagenbetreiber endlich vom Tisch sind", sagt Susanne Jung, Bundesgeschäftsführerin des SFV. Dazu gehören insbesondere eine Lösung für die Abrechnung minimaler Strombezüge bei Wechselrichtern, ein Problem, auf das der SFV bereits seit Jahren hinweist und dazu zuletzt intensiv mit den zuständigen Ministerien im Gespräch war. Auch die Verlängerung der Regelung für Ü20-Anlagen bis 2032 (statt vorher 2027) ist ein Erfolg für den Verein. 

Doch im Solarpaket steckt noch viel mehr. Von Bürokratieabbau bei Balkon-PV, über verbesserte und neue Mieterstrommodelle, höhere Anreize für größere Dachanlagen und der Vergütungsmöglichkeit für Garten-PV-Anlagen, neue Möglichkeiten zum Einsatz von Stromspeichern bis hin zu klaren, umweltverträglichen Kriterien zur Umsetzung von Freiflächensolaranlagen zwecks Förderung der Biodiversität.

Einige Chancen hat das Solarpaket nicht genutzt. So sind die Ausbaupfade nicht angehoben worden, obwohl die Solarwirtschaft 2023 gezeigt hat, dass sie mehr kann. Diesen Spielraum hätte der Gesetzgeber nutzen müssen, wenn er der Klimaproblematik die Priorität einräumt, die es braucht. In letzter Sekunde wurde sogar noch die Verschlechterung in das Paket hineingeschrieben, wonach Dachanlagen ab 750 kWp (vorher 1000 kWp) zwingend ins Ausschreibungsverfahren müssen – ein unnötiges bremsendes Element.

Einen ersten Überblick über die beschlossenen Maßnahmen stellen wir Ihnen hier zusammen. Wer mehr darüber erfahren möchte, ist herzlich zu unserem kostenfreien Online-Vortrag am 12. Juni um 18 Uhr via Zoom eingeladen. Anmeldung ist unter www.sfv.de/aktuelles möglich.